Liebe Querdenker,
wir sind eine KH GmbH mit fünf Häusern. Einmal im Jahr hatte der Gesamtbetriebsrat die letzten Jahre zur Betriebsräteversammlung (§ 53 BetrVG) alle BR und die Geschäftsleitung (GL) eingeladen.
Monatsgespräche der GL mit den einzelnen Gremien fanden fast nie statt.
Letztes Jahr gab es keine B-räteversammlung (Beschluss des GBR), dafür war aber die GL bei allen BR-Gremien öfters vor Ort präsent. Dabei wurden mehr Informationen preisgegeben als früher im großen Rahmen.
Auch der GBR hatte einige gemeinsame Gespräche.

Nun fordert ein BR-Mitglied, dass wieder eine B-räteversammlung stattfinden müsse.
Alle anderen sind mit der neuen Regelung aber zufrieden.
1. Was muss das BR-Mitglied unternehmen, damit wieder eine Versammlung stattfindet?
2. Was passiert dem GBR, wenn er sich nicht umstimmen läßt?
3. Findet iht o.K. was der GBR beschlossen hatte?

Vielen Dank für eure Hilfe.
Maria