Erstellt am 08.10.2011 um 00:38 Uhr von DrUmnadrochit
"Eigentlich ist die Sache für mich klar, bei Ihr ist es gekränkter Stolz oder Sie hat sich einfach zuviel ausgerechnet."
Mir klingt es aber so, dass diese Daten schon lange vor der beanstandeten Beförderung gesammelt wurden? Dann kann es eigentlich weder gekränkter Stolz, noch Dyskalkulie sein, sondern eher eine grundlegende Persönlichkeitsstörung.
"Darf ich mich als BR. im verlaufe des Gesprächs eindeutig auf die Seite des AG. stellen?"
"Dürfen"? Sicherlich!
Aber ob es sooo geschickt ist? Ich bin der festen Überzeugung dass dem begleitenden BRM in siolchen Gesprächen eine moderierende/vermittelnde Rolle zukommt. Alles andere ist wenig hilfreich.
(Aber, zugegebenermaßen ist solch eine Kollegin eine harte Nuss...)
Erstellt am 08.10.2011 um 01:13 Uhr von leafabienne
Ja,die betreffende Person hat schon länger Daten gesammelt. Mir dreht sich aber ehrlich gesagt der Magen um wenn ich so etwas sehe.
Wenn schwerwiegende Verstöße gegen bestimmte Rechte vorliegen, mag es nachvollziehbar sein, aber auf Verdacht, um des eigenen Vorteils wegen, ohne trifftigen Grund, Daten, Notizen und Fotos zu sammeln halte ich (ohne die rechtl. Gesetzte im Detail zu kennen)für nicht Rechtens.
Nun muß ich der Kollegin aber als BR. gegenüber dem AG. zur Seite stehen.
Nur weiß ich nicht ob ich mir während des Gesprächs auf die Zunge beißen kann.
Also, ich möchte nur wissen, darf ein BR. während eines Gesprächs mit dem AG. die Pos. des AG. verteitigen oder zum. befürworten?
Erstellt am 08.10.2011 um 06:59 Uhr von holzwurm
Du hast aber auch die Pflicht den beförderten Kollegen zu vertreten, den er wird von dieser Person beschuldigt.
Wann hat sie eigentlich die Fotos gemacht, während der Arbeitszeit, wird sie dafür bezahlt?
Sie hat dir zu verstehen gegeben das du als BR ihre Intressen vertreten mußt, ich betone ihre Interessen, ich vermute sie möchte diesen Job und würde alles dafür tun und den BR mit ins Boot nehmen, sehr gefährlich.
Wenn ihr als BR der Meinung seit das der Kollege zu Recht befördert wurde, dann könnt ihr als Gremium auch beim AG dazu stehen.
Erstellt am 08.10.2011 um 08:39 Uhr von gironimo
Wenn Du sagst, dass Du die Interessen des AG unterstützt, tust Du dies im Grunde nicht. Du unterstützt die Interessen des/der Kollegen/innen die bespitzelt wurden. Die haben auch Rechte !!!!
Wenn der AG der Kollegin Vorwürfe macht, die Du im Grunde für bererchtigt hältst, kannst Du dazu schweigen und Dich darauf konzentrieren, wie das Problem gelöst werden kann.
Da läßt sich schwer von ferne ein Rat geben. Solche zwischenmenschlichen Probleme moderierend zu lösen, ist für Betriebsräte oft schwerer als komplexe Betriebsvereinbarungen auszuhandeln.
Erstellt am 08.10.2011 um 19:47 Uhr von zyklus
Hi,
hast Du mal gefragt, was sie eigentlich erreichen möchte?
Ich würde ihr auch noch sagen, dass Fotos (je nach Inhalt des selben) gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen können.
Hat sie wegen der Verfehlungen des Vorgesetzten schon mal mit ihm selbst gesprochen?
Denn der Termin beim Chef kann gewaltig für sie nach hinten losgehen. Wir haben bei uns auch schon ähnliche Sachen gehabt. Ich habe mich dann meist, wie erwähnt, zurückgehalten und den "neutralen" gegeben. Bei Sachen die berechtigt schienen, kann man ja näher eingehen.
Gruß
zyklus
Erstellt am 08.10.2011 um 22:58 Uhr von leafabienne
Was Sie erreichen möchte? Sie möchte nicht das Ihr neuer Vorgesetzter Ihr gegenüber Weisungsberechtigt ist. Was nicht funktionieren wird. Ist alles nicht so einfach...
Ein bißchen kann ich Sie ja verstehen, Sie ist sehr ehrgeizig und will Karriere machen.
Aber ich glaube das man dies nicht erzwingen kann. Und das Ganze wird Ihr eher schaden als nützen.
Ich werd nach bestem Wissen und Gewissen handeln, in der Hoffnung als BR. alles richtig gemacht zu haben.
Und den Rest muß man sehen...
Ich bin nicht der liebe Gott^^
Erstellt am 08.10.2011 um 23:50 Uhr von rainerw
leafabienne,
wirst Du in som einem Gespräch als BR mit hinzu gebeten ist es weniger Deine Aufgabe für irgend einer Seite in irgend einer Situation Partei zu ergreifen. Achte lediglich darauf das beide Parteien vernünfig mit einander sprechen. Und nur wenn der Ton nicht passend ist greife ein.
Weise die AN aber darauf hin, das man hier das verhalten auch als , stören des betriebsfriedens auslegen kann. In dem Fall währed ihr als BR sogar dazu verpflichtet gegen sie vor zu gehen.