Erstellt am 07.10.2011 um 07:49 Uhr von Lernender
ihr könnt z.B die Anhörungsfrist verstreichen lassen.
Erstellt am 07.10.2011 um 07:53 Uhr von Keiner
Ihr solltet widersprechen, da betriebsbedingt eh nicht geht.
Lernender, warum denkst du sollte der B R zustimmen?
Erstellt am 07.10.2011 um 08:20 Uhr von Harzhexe
Morgen Ingmar, hab was für dich gefunden:
"Wird ein BRM in einer Betriebsabteilung beschäftigt, die stillgelegt wird, so ist der AG verpflichtet, die Übernahme des BRM in eine andere Betriebsabteilung notfalls durch Freikündigung eines geeigneten Arbeitsplatzes sicherzustellen. Damit soll unter anderem der mit §15 KSchG verfolgte >Schutzzweck der Kontinuität des Betriebsratsmandats gewährleistet werden, indem die personelle Zusammensetzung während der Dauer des Mandats möglichst unverändert bleibt. Zu prüfen ist im Einzelfall, inwieweit dabei die Interessen des durch die erforderliche Freikündigung betroffenen AN gegen die Interessen des BRM und die Interessen der Belegschaftan der Kontinuität der Besetzung des BR abzuwägen sind (BAG v. 18.10.2000 - 2 AZR 494/99).
Sorry, hab die Quelle vergessen - 101 Stichwörter für die praktische BR Arbeit
Erstellt am 07.10.2011 um 08:26 Uhr von blackjack
Ingmar,
siehe auch, Fitting, § 103 BetrVG, Rz. 20 f.
Erstellt am 07.10.2011 um 08:28 Uhr von neskia
Was ist der Hintergrund der betriebsbedingten Kündigung?
Wird eine komplette Abteilung oder Betriebsteil geschlossen?
Erstellt am 07.10.2011 um 08:56 Uhr von gironimo
Die betriebsbedingten Gründe würden mich auch sehr interessieren.
Im Prinzip ist ja der § 15 KSchG eindeutig und Harzhexe hat ja auch ein Urteil zitiert. Natürlich gibt es auch immer Ausnahmen von der Regel (wie z.B. totale Stilllegung oder der seltene Fall, dass der Betroffene auf keinen anderen Arbeitsplatz beschäftigt werden kann) - aber die Gerichte sind da eher standhaft.
Ich würde wiedersprechen. Gründe lassen sich aus dem § 102 BetrVG genügend ableiten.
Erstellt am 07.10.2011 um 11:06 Uhr von Lernender
@Keiner
wollte einfach mehr wissen von Ingmar, z.B. Schließung einer Abteilung usw..
Erstellt am 07.10.2011 um 11:51 Uhr von Keiner
Und das willst du erreichen, indem du einen völlig blödsinnigen Rat schriftlich niederlegst? Das ist gemeingefährlich!
Erstellt am 07.10.2011 um 11:55 Uhr von eveline
Keiner
woher bitte hast Du diese feste Aussage??
Klar können auch BRM aus betriebsbedingten Gründen, also betreibsbedingt gekündigt werden. Nur halt nicht so einfach. Da sind Hürden welche der AG überwinden muss.
Erstellt am 07.10.2011 um 12:19 Uhr von Lernender
@Keiner
es war klar das im Forum darauf reagiert wird, leider nicht von Ingmar.
was den Blödsinn angeht solltest du Nachdenken denn der folgende Satz stammt von dir!
"""Ihr solltet widersprechen, da betriebsbedingt eh nicht geht."""
Nachtrag: falls deine Annahme zutreffen würde, dann ginge ja wohl nur eine außerordentliche Kündigung.
Damit wäre mein Satz sogar der richtige gewesen!!!!
Erstellt am 07.10.2011 um 19:26 Uhr von DrUmnadrochit
Keiner schrieb: "Lernender, warum denkst du sollte der B R zustimmen?"
Wo hat "Lernender" das denn geschrieben?
Keiner schrieb: "Und das willst du erreichen, indem du einen völlig blödsinnigen Rat schriftlich niederlegst? Das ist gemeingefährlich!"
Welcher Rat ist "völlih blödsinnig" und "gemeingefährlich"?
Erstellt am 08.10.2011 um 00:29 Uhr von paula
nur mal so am Rande an Keiner:
was passiert wenn die Anhörungsfrist abläuft ohne dass der BR zugestimmt hat?
kurz googlen und dann noch mal überlegen....
Erstellt am 09.10.2011 um 15:56 Uhr von Kölner
@keiner
Wenn man mit der Besserwisserei halten will, dann muss man sich wenigstens ein wenig auskennen.
§ 103 BetrVG sieht im Falle der Fristverstreichung immer noch ein Zustimmungsersetzungsverfahren vor.
Erstellt am 09.10.2011 um 21:52 Uhr von DrUmnadrochit
Kölner schrieb: "@keiner
Wenn man mit der Besserwisserei halten will, dann muss man sich wenigstens ein wenig auskennen."
Welch eine wahre Anmerkung aus wirklich berufenem Munde.