Erstellt am 06.10.2011 um 09:46 Uhr von Lernender
Ich kann mir schwer vorstellen, dass ein Arbeitgeber großes Interesse hat eine Arbeit die nachweislich in sechs Stunden zu bewältigen ist, auf acht Stunden auszudehnen.
Ich gehe davon aus das er andere Gründe hat so zu handeln.
Fragt doch mal bei Ag. nach wieso und wer diesen Arbeitsplatz besetzen soll. Tragt eure Bedenken vor.
Ansonsten köntet ihr der Versetzung nicht zuzstimmen (99 Satz 2 Nr drei).
Evtl. bringt ihn das zum Nachdenken.
Erstellt am 06.10.2011 um 11:49 Uhr von eveline
AG bestimmt gem. § 106 GeWO Ort und Zeit der Arbeitsleistung unter Beachtung des ArbV/TV/BV und MB.
Kein AG kann einen AN zwingen seinen ArbV zeitlich aufzustocken.
Erstellt am 06.10.2011 um 12:27 Uhr von Keiner
Oh evelinsche, was ist das jetzt wieder?!?
Erstellt am 06.10.2011 um 12:38 Uhr von eveline
Keiner
eine zutreffende Antwort, oder wo ist was falsch??
Ein BR sollte mit einer solchen Antwort umgehen können, denn alles was sich dahinter verbirgt ist BR-Wissen und man kann es ggf. nachlesen.
Erstellt am 06.10.2011 um 15:05 Uhr von Ulrik
Also, nur dass ich das verstehe.
Der Ag stockt die Stelle auf, von 6 auf 8 Stunden.
Die Kollegin , die bisher diese 6 Stunden geleistet hat, soll versetzt werden. Das Direktionsrecht und der AV dieser Mitarbeiterin lassen dies zu. Sie hat auch einen Vertragszusatz, daß sie keine Schichten und Überstunden machen muß.
Nun ist der Grund, dies nicht zu wollen, die Befürchtung, die MA im neuen Bereich könnten Unmut entwickeln?
@ Lernender: Wo ist da der Nachteil gem. 99 (2) 3
Erstellt am 06.10.2011 um 15:24 Uhr von Lernender
@Ulrik
zunächst der Nachteil, dass der Arbeitgeber sich die Zustimmung ersetzen lassen muss.
Ansonsten die Befürchtung des Br., dass der Arbeitnehm ersonstige Nachteile erleidet, ohne das die aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt wird.
(Ihre Befürchtung ist jedoch Unmut der anderen Kollegen)
und sie kann die anfallende Arbeit ja wohl in sechs Stunden erledigen.
Erstellt am 06.10.2011 um 15:38 Uhr von Ulrik
@Lernender:
Ob sie die anfallende Arbeit erledigen kann, kann keiner von uns beurteilen. Der AG entscheidet, daß diese Arbeit eine 8-Stunden-Tätigkeit ist.
Von daher hast Du hier deine betrieblichen Gründe.
Sie selbst hat wohl kaum verargumentierbare Nachteile.
Die anderen MA haben auch keine Nachteile. Sie haben nur nicht die gleichen Vorteile (merke: entgangener Vorteil ist kein Nachteil).
Und als BR einen Widerspruch zu formulieren, nur weil man den AG ins Zustimmungsersetzungsverfahren zwingen will, halte ich für moralisch bedenklich.
Man kann doch als BR auch im Rahmen der Gesetze gute Arbeit machen, ohne unnötige Kosten zu produzieren?!
Erstellt am 06.10.2011 um 15:57 Uhr von Lernender
""da sie der Meinung ist diesen auch in 6 Std. zu bewältigen, was in der Vergangenheit auch so war.""
Die Kollegin kann es wohl beurteilen.
Zusätzliche Kosten müssen nicht entstehen wenn der Arbeitgeber mit dem Br. ins Gespräch kommt.
Sollte es dabei zu einer einvernehmlichen Lösung kommen, kann er die Versetzung wieder vorlegen. Einigungsmöglichkeiten sehe ich reichlich.
Erstellt am 06.10.2011 um 16:02 Uhr von Ulrik
Da bin ich dabei, ins Gespräch mit dem AG zu kommen.
Nur hast Du dem Fragesteller einen Widerspruchsgrund genannt, und den sehe ich eben nicht.
Und was die Beurteilung der Arbeit angeht, wir wissen nichts darüber, wie der AG die Aufgabenzuteilung dieser Stelle in Zukunft sieht. Evtl. kommt da noch etwas dazu?!
Alles Spekulation. Von daher meine Zweifel, daß diese AN es beurteilen kann.
Erstellt am 06.10.2011 um 16:02 Uhr von blackjack
..ist die Kollegin überhaupt bereit ihre vertragliche Arbeitszeit von 6 auf 8 Std. zu erhöhen?
Erstellt am 06.10.2011 um 16:08 Uhr von Lernender
so wie ich es verstehe nicht.
Erstellt am 06.10.2011 um 16:15 Uhr von Lernender
@Ulrik
Und was die Beurteilung der Arbeit angeht, wir wissen nichts darüber, wie der AG die Aufgabenzuteilung dieser Stelle in Zukunft sieht. Evtl. kommt da noch etwas dazu?!
und falls es die gibt hat er diese Gründe dem Br. anlässlich der Versetzung mitzuteilen.
""Nur hast Du dem Fragesteller einen Widerspruchsgrund genannt, und den sehe ich eben nicht.""
nur zur Förderung der Gesprächsbereitschaft.
Erstellt am 06.10.2011 um 16:25 Uhr von petrus
@Ulrik: Der Nachteil für die "unmutigen" Kollegen dürfte in folgenden zwei Punkten zu sehen sein:
a) in der Häufigkeit, von angeordneten Überstunden betroffen zu sein
Wobei hier der BR ja ein Mitbestimmungsrecht hat...
b) in der Verschlechterung der Schichtplangestaltung
Nehmen wir mal an, im Bereich arbeiten 3 MA in drei Schichten. Bislang also immer nur alle 3 Wochen Nachtschicht. Jetzt darf aber ein MA laut AV nur noch in Frühschicht eingesetzt werden. Wie oft "dürfen jetzt die verbleibenden Nachtschicht fahren?
Erstellt am 06.10.2011 um 17:14 Uhr von Keiner
Kein AG kann einen AN zwingen seinen ArbV zeitlich aufzustocken.
Antwort 2 Erstellt am 06.10.2011 um 11:49 Uhr von eveline 181910
Der Arbeitgeber setzt die Stelle auf 8 Stunden an, entweder die Kollegin stockt die Stumden auf oder wird versetzt. Das sie ihre Stelle mit 6 Stunden nicht ordnungsgemäß ausfüllt belegt ein Arbeitgeber mit Leichtigkeit. Und wenn das alles nicht fruchtet gibt es eine Änderungskündigung. Und schon war es das mit deinem Planeten der Glückseligen
Erstellt am 06.10.2011 um 18:05 Uhr von gironimo
Wenn man erst bei § 99 ist, ist es in solchen Fällen zu spät. Hier ist Vermittlung im Vorfeld dringend angeraten, wenn man nicht will, dass die Kollegin zwischen den Stühlen sitzt.
Ich würde den AG fragen, warum nicht eine 6 Std.-Kraft in diesem 8 Std.-Bereich arbeiten kann. Es könnte doch auch sein, das jemand Teilzeit beantragt - und wo wären da die Gründe nein zu sagen?