Überwachung Mitarbeiter durch Einbau einer Glastür - verletzung Persönlichkeitsrecht
Hallo, hier meine Frage: Ist es dem Arbeitgeber gestattet, ohne das Persönlichkeitsrecht zu verletzten, in einem Büro eine Glasscheibe einbauen zu lassen, damit er sieht ob diejenigen arbeiten? Die betreffenden Mitarbeiter wurden nicht informiert.
Danke für Eure Antworten
Community-Antworten (24)
05.10.2011 um 18:18 Uhr
Ist das wirklich der Grund, oder nur vom Wind geflüstert? Warum soll er keine Glasscheiben einbauen lassen? Er muss auch dafür sorgen, dass sie sauber bleiben. ;-) In unseren Büros gibt es keine Glasscheiben, da gibt es nicht mal Zwischenwände, so dass die Abteilungsleiter mit dem "niederen Personal" zusammensitzen. Hier ist was los ... Das nennt man glaub ich Großraumbüro ...
05.10.2011 um 20:36 Uhr
Ich glaube das mit den Persönlichkeitsrechten und Glastüren geht zu weit. In einer Betriebsversammlung kann man natürlich mit den richtigen Worten mal so eine Handlung des AG anprangern. Abers sonst .....
Glastüren sind weit verbreitet und es gibt Arbeitsbereiche, wo Fenster in den Türen so gar aus Sicherheitsgründen erfoderlich sein können (Labore).
06.10.2011 um 00:44 Uhr
Ich denke, auch hier muß man den Betrieb und insbesondere den AG als solches sehen!!!
Ist er ein Kontrollfreak wird er von vertrauensvoller Zusammenarbeit ncihts halten.
Eine solche Umbaumaßnahme ohne den BR im Vorfeld mit ins Boot zu holen, würde ich mir als BR verbieten...
Angriffspunkt?
Arbeits und Gesundheitsschutz... und natürlich Verhalten der AN im Betrieb...
warum?
Na, dann fangt mal an zu diskutieren ;-)
P.S. Tanzbär ditte heest ja nix, wurde seiner Zeit ja vom BR als ok befunden ;-) Es soll aber Gremien geben, die da ganz "waghalsig" gegen vorgehen ;-)
06.10.2011 um 01:04 Uhr
Die eigentliche Frage ist doch: Geht es um "eine" Tür in "einem" Büro, oder werden in "allen" Büros Glastüren eingebaut? Die Frage geht anscheinend um eine Glastür in einem Büro. Ein solches Vorgehen des Arbeitgebers kann bereits eine Mobbinghandlung darstellen.
Werden aber in "allen" Bürotüren Glasscheiben eingebaut, so wird das kaum zu beanstanden sein. Hier mit "Arbeits- und Gesundheitsschutz" oder gar mit "Verhalten im Betrieb" zu argumentieren ist dann schon abenteuerlich.
06.10.2011 um 02:51 Uhr
@Don
Verhalten im Betrieb? Niemals! Die Tür regelt nicht wie sich der AN zu verhalten hat! Arbeits und Gesundheitsschutz? Ja und im Großraum muss der Chef Augenbinde tragen...
@Dr
Mobbing?
Was soll denn der Käse? Nur wegen der Tür?
Was raucht ihr eigentlich
06.10.2011 um 03:00 Uhr
sanifair schrieb: "Mobbing?
Was soll denn der Käse? Nur wegen der Tür?
Was raucht ihr eigentlich"
sanifair, ist Dir aufgefallen, dass ich nicht von "Mobbing" schrieb, sondern von "einer Mobbinghandlung"? Falls Dir der Unterschied nicht klar ist, wäre es ganz angenehm wenn Du Dich solch wertender Kommentare enthalten würdest.
06.10.2011 um 03:02 Uhr
Sanifair oh doch und im Gegensatz zu dem Lümmel da, kann ich es erklären....
Wenn ein AN durch den AG oder einer seiner erfüllungsgehilfen besser und genauer in der täglichen Arbeit kontrolliert werden kann (ud sei es diese dumme Glastür), verändert er sein Verhalten im Betrieb, er wird beobachtet, und welcher Mensch ändert sein Verhalten wenn er beobachtet wird nciht, bitte schön?
ergo ist das ein mitbestimmungspflichtiger Tatbestand nach 87,1,1 BetrBG und mal unter uns Pastorentöchtern, wenn ein BR sowas hier postet, fühlt sich zumindest ein AN beobachtet und meine Meinung trift zu - daraus folgt - ein Fall für den BR nach 87,1,1 BetrVG, wenn der BR dem nciht nachgeht.... oh,m weiter will ich jetzt nciht schreiben - aber eigentlich häte ein solcher BR es nciht verdient im Amt zu sein ;-)
DrUmnadrochit du solltest mal überlegen was mobbing ist, und dann schreibst - damit bist du eventuell so was von weit daneben, das glaubst du nciht ;-)
06.10.2011 um 03:09 Uhr
sanifair, ist Dir aufgefallen, dass ich nicht von "Mobbing" schrieb, sondern von "einer Mobbinghandlung"? Falls Dir der Unterschied nicht klar ist, wäre es ganz angenehm wenn Du Dich solch wertender Kommentare enthalten würdest. und genau das hast du nciht geschrieben, sondern deine Antwort geändert ;-)
Na du bist mir ja eine ;-))) meinste wir merken das nciht? ;-)))
06.10.2011 um 03:13 Uhr
DonJohnson schrieb: "und genau das hast du nciht geschrieben, sondern deine Antwort geändert ;-)"
Das habe ich nicht nötig, das überlasse ich anderen.
06.10.2011 um 03:18 Uhr
*DonJohnson schrieb: "und genau das hast du nciht geschrieben, sondern deine Antwort geändert ;-)"
Das habe ich nicht nötig, das überlasse ich anderen. Antwort 9 Erstellt am 06.10.2011 um 01:13 Uhr von DrUmnadrochit 181896 Antwort bearbeiten* merke schon muß bei dir alles kopieren, damit sie Nachwelt sieht, dass sich in diesem Fall nciht zwei Leute geirrt haben sondern lediglich du unfehlbar bist ;-)
so....
ENDE DER KOIMMUNIKATION!!!! (Auch hier)
06.10.2011 um 10:05 Uhr
@DonJohnso:
Genau dieses Verhalten meinte ich als ich schrieb:
"Wenn man dieses Forum aus der Distanz verfolgt, so sieht man einen harten Kern, dem es mehr darum geht, einen gefühlten Status zu verteidigen, als denn Hilfe zu geben, oder sich gar selber weiterzubilden. Zu diesem Zwecke muss das Revier mit Zähnen und Klauen verteidigt werden, Eindringlinge, welche als Gefahr empfunden werden, müssen totgebissen werden"
06.10.2011 um 22:52 Uhr
@DJ
also ich bei der Ordnung im Betrieb noch nicht bei Dir was den 87 betrifft. Der AG greift hier nur sehr sehr mittelbar in das Ordnungsverhalten des MA ein. So richtig sexy wird die Argumentation nicht
@DrUmnadrochit
Wenn Du glaubst jemand empfindet Dich als Gefahr leidest Du aber mächtig an Selbstüberschätzung....
06.10.2011 um 22:58 Uhr
...eventuell nach § 90 BetrVG, Neu-, Um- und Erweiterungsbauten.
06.10.2011 um 23:50 Uhr
paula Jeder AN, der beobachtet werden kann, ändert auch sein Verhalten. Na sagen wir mal fast jeder, es soll Menschen geben, denen das nichts aus macht ;-)
07.10.2011 um 00:00 Uhr
DonJohnson, wenn die Glastür jetzt noch automatisch öffnet, wäre es eine techn. Überwachungseinrichtung. ;-)))
07.10.2011 um 01:58 Uhr
@DJ
ich verstehe Deinen Ansatz, aber der AG ergreift hier keine Maßnahme mit der er das Verhalten des AN REGELT...
07.10.2011 um 07:23 Uhr
paula nochmals, durch die Maßnahme der Glasscheibe, endet jeder automatisch sein verhalten. Eben mal so nebenbei "Nase popeln" ist dann nicht mehr ;-)
Wenn man also was gegen die Scheibe machen möchte, dann sehe ich hier einen möglichen Ansatz. Die Frage ist wieder, wie weit ist der BR zu gehen und wie weit ist der AG zu gehen...
08.10.2011 um 01:48 Uhr
@DJ
ich verstehe dich aber dadurch kommst du meines Erachtens noch lange nicht zum § 87 I Nr. 1 BetrVG.
Es unterliegt auch nicht dem MBR wenn der Chef plötzlich 10 mal am Tag in deinem Büro steht ohne vorher anzuklopfen...
Nicht alles was der AG tut und das Verhalten der MA berührt unterliegt dem MBR!
Und ich bin mir auch sicher dass ein Richter das auch so sehen wird. Dazu eine kleine Geschichte, wie sie das Leben so schreibt. Bei uns im Haus gab es eine Sache die war recht ähnlich. Großraumbüro in der die Eingangspost bearbeitet wird. Dort sitzen ca. 100 MA. Post öffnen, scannen und indizieren. Büro des Vorgesetzten 1 Etage höher. Nun wird dessen Tür gegen eine Glastür getauscht und er dreht danach auch noch seinen Schreibtisch so, dass er besten Blick auf "seine" MA hat.
Unser Gremium tobt. Die Vollkontrolle aller MA! Überwachungsmethoden! blaaablaaaablaaaaa! Der Gang zum Arbeitsgericht sollte es dann richten.... tja das Scheitern war gigantisch!Insgesamt wurden 3 Verfahren angezettelt und 2 davon bis zum LAG gezogen.... Es hat nichts genützt!
Was etwas gebracht hat war das Reden mit den Beteiligten als der Pulverdampf verzogen war. Heute ist eine Folie auf der Scheibe und alles ist wieder gut.... Beschädigt zurück blieb der Ruf unseres ehemaligen BRV. Seine Liste hat es bei der letzten Wahl noch nicht einmal mehr ins Gremium geschafft. Dieses Verfahren und seine Rolle dabei war nur einer der Sargnägel die dazu führte... aber das ist eine ganz andere Geschichte die das Leben so schreibt
08.10.2011 um 02:21 Uhr
DonJohnson verkennt offensichtlich dass "Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb", Regelungen meint, die das Verhalten der Arbeitnehmer direkt regeln und nicht solche die das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb nur indirekt beeinflussen-
08.10.2011 um 14:24 Uhr
paula Klar, der AG kann auch 1000 mal am Tag rein kommen... ich sehe hier wirklich noch immer den 87,1,1 als treffenster Ansatzpunkt - sicherlich sprechen verschiedene Gerichte unterschiedlich Recht. Wenn dieses dumme Fenster die AN aber stört und sie sich durchgängig beobachtet fühlen, muß der BR was machen. Dein genannter Fall aus der Praxis, ist wohl mies gelaufen. Bei einem Großraumbüro würde ich als BR glaube ich meine Mitbestimmung je nach Lage der Dinge nach 87,1,7 einfordern. Ich denke das könnte für die AN sehr sehr viel bringen...
DrUmnadrochit http://www.brennecke-partner.de/178675/Mitbestimmung-bei-Versetzung---Verlagerung-von-Betriebsabteilungen-innerhalb-einer-Gemeinde dort ist die Begrifflichkeit erklärt, lies es dir mal durch ;-)
08.10.2011 um 15:09 Uhr
DonJohnson schrieb: "DrUmnadrochit http://www.brennecke-partner.de/178675/Mitbestimmung-bei-Versetzung---Verlagerung-von-Betriebsabteilungen-innerhalb-einer-Gemeinde dort ist die Begrifflichkeit erklärt, lies es dir mal durch ;-)"
Auf welche RN beziehst Du Dich? Ich kann nicht finden was Du meinst.
Ist Dir aufgefallen dass es dort um die Frage geht, ob eine Versetzung vorliegt? Willst Du jetzt etwa aus der Glastür eine Versetzung machen?
08.10.2011 um 15:25 Uhr
dort ist die Begrifflichkeit erklärt, lies es dir mal durch ;-) Antwort 20 Erstellt am 08.10.2011 um 12:24 Uhr von DonJohnson
08.10.2011 um 15:26 Uhr
@DJ
glaub es mir: es wird nichts aus Deinem §87 I Nr.1 BetrVG... So wirfst du nur Nebelkerzen und kannst vielleicht damit einen unbedarften AG verunsichern.... mehr aber auch nicht
08.10.2011 um 15:50 Uhr
DonJohnson, Du widerholst Dich!
Wärest Du bitte so gut, zu belegen, wo es in diesem Link erklärt sein soll?
Das ist doch keine Art zu argumentieren, einfach einen Link zu einem Text hinzuschmeissen in dem diese beiden Wörter nicht einmal vorkommen und zu behaupten, das sei dort erklärt.
Also: Wo genau dort sind diese Begrifflichkeiten erklärt?
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