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Nachträglich Freistellung von BR Mitgliedern

I
Ingmar
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Mitkämpfer, wir habe, folgendes Problem. Nach dem sich unser BR Konstituiert hatte, haben wir gemeinsam beschlossen unsrer GL nicht zuzumuten sofort zwei BR Mitglieder freizustellen ( Betrieb hat 700 Mitarbeiter) sondern erst mal zu probieren ob je eine halbe Stelle ausreicht, damit die bisherige Arbeit weiter läuft.

War eindeutig ein Fehler. Die Praxis zeigte, es ist nicht machbar.

Wir möchten nun die zwei Stellen freigestellt bekommen. Die GL vollführt ein riesen Theater.

Bis dahin das Äußerungen gemacht werden wie , wenn der BR solche Kosten verursacht kann der Betrieb das Weihnachtsgeld nicht zahlen bzw. muss es mindern.

Tarifvertrag haben wir zwar, kann aber zu diesem Punkt nur auf Beschäftigte mit Bestandsschutz durchgesetzt werden, allen anderen könnte man schon diese Zahlung mindern.

Wenn dann noch verbreitet wird der BR hat daran schuld, haben wir schon enormem Druck.

Wie können wir dagegen vorgehen.

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Community-Antworten (4)

L
Lernender

05.10.2011 um 14:50 Uhr

normales Getöse, lasst euch nicht beeindrucken. Nutzt die Gelegenheit über den Wirtschaftsausschuss entsprechende Unterlagen anzufordern, die diese Behauptung belegen.

P
Petrus

05.10.2011 um 15:42 Uhr

Tarifvertrag haben wir zwar, kann aber zu diesem Punkt nur auf Beschäftigte mit Bestandsschutz durchgesetzt werden, allen anderen könnte man schon diese Zahlung mindern.

Habt ihr jetzt einen TV oder nicht? Was steht da drin? Und was sagt die Gewerkschaft zu dieser Kürzung? Was sagt sie zu euren übrigen Problemen? Kann der GEW-Sekretär auf eurer Betriebsversammlung in diesem Quartal zu der Thematik Stellung nehmen? Hat euer Arbgeb in diesem Jahr schon seinen Bericht zur wirtschaftliche Lage des Unternehmens vor der BetrVers gegeben? Könnte spannend werden, wenn der GEW-Mensch hierzu ebenfalls seinen Sermon gibt :-)

Und bei Eurem "sehr kostenbewussten" Arbeitgeber drängt sich die nächste Frage förmlich auf: Wie viele Schulungen haben Eure 11 (oder 13?) Mitglieder seit der letzten Wahl insgesamt schon besucht? 30? 40?

G
gironimo

05.10.2011 um 16:06 Uhr

Drohungen dieser Art stellen eine Behinderung des Betriebsrats dar (insbesondere wenn sie betriebsöffentlich getätigt werden). Ich würde dem AG eindringlich raten, nicht auf diese Weise den betriebsfrieden zu stören. Macht er auch in der Öffentlichkleit weiter, würde ich einen Fachanwalt hinzuziehen.

Ich würde mich zunächst auch nicht weiter darauf einlassen, sondern das Freistellungsverfahren durchziehen. Das läuft wie bei Euren Teilfreistellungen. Ist der AG dagegen, muss er die Eingungsstelle anrufen. Tut er es nicht, hat er der Freistellung zugestimmt (§ 38 Abs. 2 BetrVG).

R
Rattle

05.10.2011 um 16:23 Uhr

Hallo,

leider zeigt sich immer wieder, das neu gewählte BR-Mitglieder sich gerne einschüchtern lassen.

in einem betrieb mit 700 beschäftigten sollte es aber möglich sein durch BrtV die kollegen aufzuklären und zwar bevor es der arbeitgeber in die hand nimmt.

MFG

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