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Wahlberechtigte Leiharbeiter bzw. Leasingkräfte

SH
Sabrina Harth
Feb 2022 bearbeitet

Wir haben bei uns Leiharbeiten bzw Leasingmitarbeiter die am Zeitpunkt der Wahl (07.04) noch keine drei Monate bei uns sind. Jedoch für einen längeren Zeitraum geplant sind.

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Community-Antworten (5)

T
titapropper

23.02.2022 um 10:51 Uhr

Ihr Glücklichen. Wir nicht.

E
enigmathika

23.02.2022 um 10:53 Uhr

Meine Glaskugel sagt mir, dass du wissen willst, ob diese Kolleg:innen wahlberechtigt sind, wenn der geplante Einsatz mindestens drei Monate dauert.

Die Antwort: Ja, das sind sie.

R
rtjum

23.02.2022 um 11:30 Uhr

@Enigmathika müssen die zum Zeitpunkt der Wahl nicht schon 3 Monate da sein?

C
celestro

23.02.2022 um 11:33 Uhr

@rtjum

Nö!

§7 BetrVG

daraus:

"Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden."

R
rtjum

23.02.2022 um 15:24 Uhr

Danke, so kommts wenn man nicht genau liest und das Wörtchen "werden" mit "sind" überliest

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