Wahlberechtigte Leiharbeiter bzw. Leasingkräfte
Wir haben bei uns Leiharbeiten bzw Leasingmitarbeiter die am Zeitpunkt der Wahl (07.04) noch keine drei Monate bei uns sind. Jedoch für einen längeren Zeitraum geplant sind.
Community-Antworten (5)
23.02.2022 um 10:51 Uhr
Ihr Glücklichen. Wir nicht.
23.02.2022 um 10:53 Uhr
Meine Glaskugel sagt mir, dass du wissen willst, ob diese Kolleg:innen wahlberechtigt sind, wenn der geplante Einsatz mindestens drei Monate dauert.
Die Antwort: Ja, das sind sie.
23.02.2022 um 11:30 Uhr
@Enigmathika müssen die zum Zeitpunkt der Wahl nicht schon 3 Monate da sein?
23.02.2022 um 11:33 Uhr
@rtjum
Nö!
§7 BetrVG
daraus:
"Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden."
23.02.2022 um 15:24 Uhr
Danke, so kommts wenn man nicht genau liest und das Wörtchen "werden" mit "sind" überliest
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