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Interessenausgleich Ja oder Nein - Da ja "nur" unsere Leasingkräfte betroffen sind?

T
TD
Jan 2018 bearbeitet

Der Neuling will wieder was wissen.

Wie ich schon erklärt habe, soll bei uns 1/3 der Belegschaft (Leasingkräfte) gehen. Nun habe ich mich mal durch das BetrVG. gelesen und bin auf den § 112 gestoßen Interessen ausgleich. Besteht hier die die Möglichkeit einen Intereseenausgleich zu fordern? Da ja "nur" unsere Leasingkräfte betroffen sind. Wenn ja wie gehen wir als BR die ganze Sache an?

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Community-Antworten (1)

P
pit47

22.10.2008 um 10:02 Uhr

Hallo TD, ich nehme an, mit "Leasingkräfte" meinst Du Leiharbeitnehmer. Bei Leiharbeitnehmern hat der BR nur bei der Einstellung nach § 99 BetrVG i.V mit § 14 Abs. 3 AÜG Mitbestimmung. Wenn die Leiharbeitnehmer nicht mehr beschäftigt werden sollen, hat der BR keine Mitbestimmung dazu.

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