Fahrten zu Nicht BR-Seminaren
Hallo, wir wurden von unserer GF zu dritt zu einem Seminar(500Km Entfernung) geschickt. Am Anreisetag haben wir erst noch gearbeitet und sind dann gefahren, wodurch 3 Überstunden entstanden sind. Am letzten Seminartag sind wir nach Seminarschluss nach Hause gestartet, wodurch auch wieder 3,5 Ü-Stunden angefallen sind. Jetzt will er die Fahrzeit nicht bezahlen. Wir waren ein Fahrer und zwei Beifahrer. Habt ihr da Erfahrung mit, wie so etwas geregelt wird?
Wünsche ein schön langes WE spieler
Community-Antworten (1)
30.09.2011 um 15:54 Uhr
Es wäre natürlich die betriebliche Reiseordnung zu beachten. Gibt es eine solche?
Zu Reiseabrechnungen gibt es Rechtsprechung ohne Ende mit unzähligen Fallbeispielen:
Ich kenne es aus meiner betrieblichen Praxis so. Die Fahrt während der betrieblichen Arbeitszeit ist für alle Arbeitszeit (die Beifahrer waren ja gehindert ihre Arbeitsleistung zu erbringen). Außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit wird nur der Fahrer bezahlt und der Beifahrer der Diensttelefonate geführt hat oder sein Notebook dienstlich quälte.
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