hallo liebe Kollegen,
wir sind gerade dabei mit der Geschäftsleitung eine Betriebsvereinbarung bezüglich betrieblicher Kommunikationseinrichtungen (Telefon, Internet, E-Mail) abzuschließen.
In wieweit darf der Arbeitgeber dieses beim Betriebsrat überwachen da im Vorschlag der Geschäftsleitung steht diese Vereinbarung gelte für alle Angestellten einschließlich des BR?
danke schon mal für eure Antworten

gruß hilfsheriff