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Versetzung

O
opticSix
Nov 2016 bearbeitet

Hallöchen an alle, laut § 99 hat der BR ein Mitspracherecht wenn es um eine Versetzung am Arbeitsplatz geht. Eine MA ist sozusagen "degradiert" worden, von Wohnbereichsleitung und Vertretung der PDL, wieder in die Pflege. Der BR ist darüber nicht informiert worden. Das ist doch nicht rechtens, oder?

1.31403

Community-Antworten (3)

G
gironimo

29.09.2011 um 10:44 Uhr

Der AG ist vielleicht der Meinung, dass es keine Versetzung ist. Wenn es aber eine Versetzung ist (siehe auch § 95 Abs.3 BetrVG), hätte der BR seine Zustimmung erteilen müssen. (Beachte auch §§100 und 101 BetrVG)

K
Kurzarbeiter

29.09.2011 um 13:56 Uhr

Hier könnte ggf. sogar eine Änderungkündigung notwendig sein. Kommt auf den Inhalt des ArbV an.

H
hilfsheriff

29.09.2011 um 15:43 Uhr

Es sollte erst einmal grundsätzlich geklärt werden ob es sich arbeitsrechtlich um eine Versetzung handelt, ( neues Aufgabengebiet? neue Örtlichkeit? usw). In diesem Fall hört es sich jedenfalls nach Versetzung an. Somit hätte der BR vom AG informiert und seine Zustimmung oder Ablehnung erteilen müssen was widerum heisst das diese Versetzung nicht rechtens war und man gegen sie auch gerichtlich vorgehen könnte.

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