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BR Büro an den Standorten

R
ResiNeu
Nov 2016 bearbeitet

Hallo BR Kollegen, unser Betriebsrat mit11 BR Mitgliedern hat 2 Standorte (450 + 220 Mitarbeitern) zu betreuen. Die Standorte liegen ca 30 Km auseinander. Unser BR Büro haben wir an dem Standort mit den 450 Mitarbeitern. In regelmäßigen Abständen haben wir an dem anderen Standort Sprechstunde eingerichtet und bekommen dazu eine Räumlichkeit zur Verfügung gestellt. Nun will der AG die Räumlichkeit als Büro nutzen. Könnten wir als Betriebsrat ein BR Büro an beiden Standorten verlangen?

Vielen Dank Resi

1.02305

Community-Antworten (5)

E
eveline

28.09.2011 um 19:07 Uhr

Büro nicht, aber Raum für Sprechstunden (zeitweise).

2 Büros wären auch wirtschaftlich nicht sinnvoll, da ja eines sehr viel leer steht. Ein BR hat auch das Thema Kosten zu beachten, steht auch so im Gesetz.

P
Petrus

28.09.2011 um 19:08 Uhr

Ein Büro vermutlich nicht - aber wie bisher muss euch für die Durchführung der Sprechstunden eine geeignete Räumlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Wenn der ArbGeb den bisherigen Ort "umnutzen" will, vereinbart ihr mit dem ArbGeb einen neuen, vgl. §39(1) BetrVG

H
Harvey

28.09.2011 um 19:21 Uhr

-Könnten wir als Betriebsrat ein BR Büro an beiden Standorten verlangen?-

Könntet ihr sicher tun, wenn ihr an beiden Standorten einen eigenen Betriebsrat wählt. Würde ich sowieso, bei dieser Betriebsgröße und der Entfernung, prüfen.

K
Kurzarbeiter

28.09.2011 um 19:55 Uhr

harvey

......Könntet ihr sicher tun, wenn ihr an beiden Standorten einen eigenen Betriebsrat wählt Nein, DIESER BR könnte diese nicht. Es könnte dann jeder BR für sich. Denn ein fremder BR kann nicht für einen anderen fordern ;-)

B
Browser

28.09.2011 um 19:59 Uhr

@Kurzarbeiter,

aber bei Verkennung des Betriebsbegriffs ginge eine Neuwahl schon und dann eben zwei getrennte ;)

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