Erstellt am 28.09.2011 um 17:07 Uhr von eveline
Büro nicht, aber Raum für Sprechstunden (zeitweise).
2 Büros wären auch wirtschaftlich nicht sinnvoll, da ja eines sehr viel leer steht. Ein BR hat auch das Thema Kosten zu beachten, steht auch so im Gesetz.
Erstellt am 28.09.2011 um 17:08 Uhr von petrus
Ein Büro vermutlich nicht - aber wie bisher muss euch für die Durchführung der Sprechstunden eine geeignete Räumlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Wenn der ArbGeb den bisherigen Ort "umnutzen" will, vereinbart ihr mit dem ArbGeb einen neuen, vgl. §39(1) BetrVG
Erstellt am 28.09.2011 um 17:21 Uhr von harvey
-Könnten wir als Betriebsrat ein BR Büro an beiden Standorten verlangen?-
Könntet ihr sicher tun, wenn ihr an beiden Standorten einen eigenen Betriebsrat wählt. Würde ich sowieso, bei dieser Betriebsgröße und der Entfernung, prüfen.
Erstellt am 28.09.2011 um 17:55 Uhr von Kurzarbeiter
harvey
......Könntet ihr sicher tun, wenn ihr an beiden Standorten einen eigenen Betriebsrat wählt
Nein, DIESER BR könnte diese nicht. Es könnte dann jeder BR für sich. Denn ein fremder BR kann nicht für einen anderen fordern ;-)
Erstellt am 28.09.2011 um 17:59 Uhr von Browser
@Kurzarbeiter,
aber bei Verkennung des Betriebsbegriffs ginge eine Neuwahl schon und dann eben zwei getrennte ;)