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Zu viel Neid von Aussen. Und nun stehen Arbeitsplätze auf den Spiel.

G
GKochGE
Nov 2016 bearbeitet

Darf ein Arbeitsgericht 8 Wochen vor neu Wahlen des Betriebsrates den Betriebsrat auflösen? Es ist kein kleiner Betrieb mit Lerlingsausbildung. Der Betriebsrat macht eine gute Arbeit.

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Community-Antworten (3)

B
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28.09.2011 um 15:47 Uhr

Warum sollte er das nicht dürfen?

G
gironimo

28.09.2011 um 15:47 Uhr

Dass Gericht darf schon - und so gut war dann die Arbeit auch nicht; sonst würde das Gericht ja nicht..... Vielliecht könnt Ihr das Arbeitsgericht auch davon überzeugen, dass der BR zur Neuwahl weiter besteht. Ich denke, Ihr werdet doch einen guten Anwalt haben.

B
Browser

28.09.2011 um 15:51 Uhr

Was ist das denn überhaupt für eine Fragestellung? Was soll man damit eigentlich anfangen, geschweige denn vernünftig antworten?

Frei nach dem Motto:

Ich bin Koch und muss 35 Stunden arbeiten, ist das rechtens?

tztztz....

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