Zu viel Neid von Aussen. Und nun stehen Arbeitsplätze auf den Spiel.
Darf ein Arbeitsgericht 8 Wochen vor neu Wahlen des Betriebsrates den Betriebsrat auflösen? Es ist kein kleiner Betrieb mit Lerlingsausbildung. Der Betriebsrat macht eine gute Arbeit.
Community-Antworten (3)
28.09.2011 um 15:47 Uhr
Warum sollte er das nicht dürfen?
28.09.2011 um 15:47 Uhr
Dass Gericht darf schon - und so gut war dann die Arbeit auch nicht; sonst würde das Gericht ja nicht..... Vielliecht könnt Ihr das Arbeitsgericht auch davon überzeugen, dass der BR zur Neuwahl weiter besteht. Ich denke, Ihr werdet doch einen guten Anwalt haben.
28.09.2011 um 15:51 Uhr
Was ist das denn überhaupt für eine Fragestellung? Was soll man damit eigentlich anfangen, geschweige denn vernünftig antworten?
Frei nach dem Motto:
Ich bin Koch und muss 35 Stunden arbeiten, ist das rechtens?
tztztz....
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