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Betriebsratmitglied aus dem Betriebsrat entfernen

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mecky
Nov 2016 bearbeitet

Leider lässt sich in unserem Betrieb ein weiteres mal eine Person in den Betriebsrat wählen die offen zu allen anderen Betriebsratmitgliedern geäussert hat das Sie niemals gegen die Belange der Inhaberfamiele stimmen würde da diese Ihr vor Jahren privat sehr geholfen hatte. Da Sie bei den Kollegen sonst beliebt ist und diese von Ihren Äusserungen nichts wissen wird Sie wohl wiedergewählt. Gibt es rechtliche Möglichkeiten diese Person aus dem Betriebsrat zu entfernen? Alles reden nützt nichts. Sie setzt sich ja so gesehen auch nicht für die Belange der Mitarbeiter ein was man bei jeder Abstimmung sieht.


1.Dies hat nix miz Neid zu tun. Beliebt sind auch die anderen Mitglieder des Betriebsrat. Beliebt ist Sie bei den Kollegen weil Sie ansonsten eine nette Person ist.

  1. Nein es gibt keine Plaudertaschen im BR da Sie dieses nur den BR anvertraut hat.

  2. Sie es leider immer wieder fertig bringt im Vorfeld die Mehrheit des BR der leider aus Angestellten besteht auf ihre Seite zu bringen und der Rest fast keine Chance hat die Interessen der Arbeiter richtig zu vertreten. ES wird fast immer dann zu gunsten der Firma gestimmt was meist auf Kosten der Arbeiter geht und weniger die Angestellten betrifft.

  3. Werden wir sollte Sie diesmal wieder gewählt werden mal schauen wie weit uns ein Anwalt bzw die IGM da helfen die wir bis jetzt aussen vor gelassen hatten. Wir sind der Meinung mit Ihrer Einstellung nimmt Sie die Pflichten der BR nicht wahr.

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Community-Antworten (7)

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monalisa

21.02.2010 um 11:35 Uhr

@Mecky, tut mir leid, aber ich habe das Gefühl, dass du vor Neid triefst..... Nein! Du kannst rechtlich nix dagegen machen! Macht dich das nicht stutzig, das sie (deine Worte!) "bei den Kollegen sonst beliebt ist?" Das hat bestimmt seinen Grund! So ohne kann sie dann nicht sein!

E
Erwin

21.02.2010 um 11:38 Uhr

Nein, schon einmal etwas von Gesetzen und Demokratie usw. gehört?? Der BR ist in seinen Entscheidungen seinem Gewissen und den geltenden Gesetzen verantwortlich. Letztlich jeder AN bekommt den BR den er gewählt und damit verdient hat.

Dieses schein doch zu mindest ein Koll. zu sein auf dessen Wort man sich verlassen kann. Dieses ist doch zu begrüßen. Man muss ihn ja nicht wählen.

Lieber als Koll. mit Deiner Denke, die geltende Gesetze gern missachten wollen. Denn nur so kan man Deine Frage verstehen.

N
nicoline

21.02.2010 um 11:47 Uhr

Mecky, eine Person kann ja nicht die Auswirkung auf Mehrheitsbeschlüsse des BR haben! Stell Dir mal vor, sie würde Dich aus dem BR entfernen wollen, weil DU anderer Meinung bist als sie!?

S
SuzieQ

21.02.2010 um 11:51 Uhr

Mecky, solltest Du sozialromantische Ansätze Deiner Kollegin pro AG erkennen, muss sich das ja nicht unbedingt gegen die Belegschaft richten. Sie erkennt vielleicht, dass sie nicht nur für die Kollegen sondern auch zum Wohle der Firma ihr Mandat wahrnimmt.

H
Hannelore

21.02.2010 um 11:58 Uhr

Ich habe auf alle Fälle lieber Kandidaten die auch nach der Wahl zu dem stehen was sie vor der Wahl angesagt haben als umgekehrt. Vor allem auch lieber als BR die ein Problem damit habe das sie keine Mehrheiten bekommen und dann die am liebsten wegschicken die zu ihren Worten stehen.

D
delagundula

21.02.2010 um 12:02 Uhr

eine Person kann ja nicht die Auswirkung auf MehrheitsBeschlüsse des BR haben

... aber wenn sie ihre Meinung objektiv vertritt, könnte dieses zum umdenken führen...

P
Peanuts

21.02.2010 um 12:04 Uhr

"Da Sie bei den Kollegen sonst beliebt ist und diese von Ihren Äusserungen nichts wissen wird Sie wohl wiedergewählt."

Herzlichen Glückwunsch! Ein BR-Gremium dessen Mitglieder tatsächlich nicht zu den Plappermäulern gehören? Und das auch noch mitten im Wahlkampf?

Hat Seltenheitswert und ist fast nicht zu glauben ...

Oder will man seinen eigenen Wahlerfolg nicht gefährden und verzichtet deshalb darauf, im Vorfeld gegen diese Kollegin zu "schießen"?

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