Auszubildende nicht berücksichtigt als Wählbar
Hallo, wir sind durch eine Fehlinfo davon ausgegangen, dass Auszubildende NICHT gewählt werden dürfen. Nachdem jetzt festgestellt wurde, dass sie doch dürfen, nun meine Frage: Wäre in diesem Fall die Wahl anfechtbar, wenn wir das so laufen lassen ?? Müssen wir evtl. die Wahl nochmal von vorne starten?? Oder wie geht man hier jetzt am Besten vor ??
Community-Antworten (5)
21.02.2022 um 17:57 Uhr
also habt ihr schon Wahlvorschläge abgelehnt? Oder meinst Du, die stehen nicht auf der Wählerliste?
21.02.2022 um 18:27 Uhr
Sie stehen auf der Wählerliste, aber nur als "Aktiv", was ja heisst, dass sie nur wählen dürfen. Nun hat eine Auszubildende, nachdem die Wahlvorschlagsliste ausgehängt wurde, mitgeteilt, dass sie gerne auf die Wahlvorschlagsliste wollte.
21.02.2022 um 18:31 Uhr
Wenn (ohne weiteres) möglich, würde ich die Wahl neustarten.
23.02.2022 um 18:48 Uhr
Neustart einer Wahl ist nicht so ohne weiteres möglich, nur in Ausnahmefällen: https://www.brwahl.de/rechtsprechung/abbruch-der-betriebsratswahl-durch-einstweilige-verfuegung-nur-in-ausnahmefaellen Aber die Wählerliste muss ja vom Wahlvorstand fortlaufend aktualisiert und korrigiert werden. Was spricht also dagegen, die Azubis, sofern sie gem. §8 BetrVG alle die Voraussetzungen erfüllen, auch als "wählbar" zu korrigieren?
24.02.2022 um 08:45 Uhr
Zum ersten hätte sie ja innerhalb der Frist Widerspruch gegen die Wählerliste einlegen können ( und müssen), hat sie das getan?. Zum Zweiten hätte sie sich halt auch drum kümmern müssen, auf eine Kandidatenliste zu kommen. Das Wahlausschreiben hing ja wohl aus. Wenn der Zug abgefahren ist, ist er nun mal weg.
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