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Unternehmenskennzahlen in schriftlicher Form

J
Josel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Folgende Frage wurde am 24.08.2010 schon einmal gestellt und für mich nicht ganz vollständig beantwortet, Zitat: "Wie setze ich als BR in einem großen Unternehmen durch, dass der AG dem BR bei dem Monatsgespräch die Unternehmenskennzahlen in schriftlicher Form gibt."

Soweit mir bekannt, muss das Unternehmen dem Wirtschaftsausschuss lediglich die Einsicht in die Unterlagen, in meinem Fall die Monatsberichte / Bilanzen usw. geben. Der Wirtschaftsausschuss ist dann berechtigt sich Notizen zu machen. Eine Überlassungspflicht besteht nicht.

Gibt es keine Urteile bzw. Regelungen, die eine Schriftform begründen, da ja auch die Finanzdaten der Unternehmen immer komplexer werden?

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Community-Antworten (2)

L
Lernender

28.09.2011 um 10:23 Uhr

möglicherweise wenn ihr genug Nervt. § 108 Abs. 5, der Jahresabschluss ist dem Wirtschaftsausschuss unter Beteiligung des Betriebsrates zu Erläutern. Wenn ihr es nicht versteht, immer wieder Erklären lassen (Zeit, Kapazität).

Genauso könnt ihr die Sitzungen zeitlich ausdehnen, der Arbeitgeber ist ja mit im Boot.

Ich sehe leider auch keine Überlassungspflicht der Unterlagen.

J
Josel

28.09.2011 um 18:18 Uhr

Daß wir mit zusätzlichen bzw. ausgedehnten Wirtschaftsausschusssitzungen nerven könnten ist mir schon bekannt. Dies würde aber auch einen deutlich erhöhten Auwand für uns selbst bedeuten. Der WiAu darf sich ja auch Notizen machen bzw. die Kennzahlen sogar abschreiben.

Gibt es Möglicherweise eine Art Gewohnheitsrecht. Immerhin bekommen wir die Kennzahlen seit Jahren zur Verfügung gestellt. In der Jahresabschlussbilanz kann man leider nicht erkennen, wenn z.B. während des Geschäftsjahres Gelder Richtung Holding transferiert wurden.

Dies ist auch der Grund, weshalb man uns den Informationsfluss erschweren möchte. Es ist schon peinlich, wenn man als Unternehmer jammert, Forderungen zur Senkung der Löhne stellt und im gleichen Zuge X-Millionen rauszieht.

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