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Anrecht des BR auf Unternehmenskennzahlen

K
Klarheit
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wie setze ich als BR in einem großen Unternehmen durch, dass der AG dem BR bei dem Monatsgespräch die Unternehmenskennzahlen in schriftlicher Form gibt. Nach meiner Einschätzung wäre er nach §80 Abs.2 Betr.VG dazu verpflichtet, lehnt dies aber vehemend ab.

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Community-Antworten (2)

R
ridgeback

24.08.2010 um 16:28 Uhr

Klarheit, das ist eine Sache für den WA.

P
Petrus

24.08.2010 um 17:25 Uhr

sehe ich wie Ridgeback. Da wären an Vorschriften: §106 "Der Unternehmer hat den Wirtschaftsausschuss rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten..." §108 "Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses sind berechtigt, in die nach § 106 Abs. 2 vorzulegenden Unterlagen Einsicht zu nehmen." §110 (zum selber lesen) §121 "Ordnungswidrig handelt, wer eine der in ... § 106 Abs. 2, ... § 110 ... bezeichneten Aufklärungs- oder Auskunftspflichten nicht, wahrheitswidrig, unvollständig oder verspätet erfüllt ...Geldbuße bis zu zehntausend Euro..."

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