Hallo!

Ich habe folgende Frage, auf die ich im Internet leider keine Antwort finden konnte.
Wenn der Arbeitgeber eine Taschenkontrolle zusammen mit dem Betriebsrat durchführt, kann der Betriebsrat dann im Nachhinein behaupten keine Zustimmung dafür erteilt zu haben? Muss eine solche Zustimmung in schriftlicher Form erfolgt sein, damit sie gültig ist? Und gibt es dazu Rechtsprechungen oder andere gesetzliche Grundlagen?

Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar!

Liebe Grüße