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Betriebsratsaustritt - Muss ich das in schriftlicher Form tun und an wen?

C
chrille
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Ich möchte meine Betriebsratzugehörigkeit niederlegen. Muss ich das in schriftlicher Form tun und an wen?

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Community-Antworten (3)

A
alterbetriebsrat

14.01.2010 um 21:33 Uhr

Keine Form erforderlich. Es ist sinnvoll die gegenüber dem BR-Vorsitzenden zu erklären. Zeugen wären auch nicht schlecht, sind aber nicht Bedingung. Danach nicht mehr zu den Sitzungen erscheinen.

Grüssle

L
lesmis

15.01.2010 um 00:51 Uhr

Hallo Chrille, Ich weiß ja nicht warum Du das tun möchtest. Ich wollte es auch schon oft, aus Frust, Ärger... letztendlich habe ich mir aber immer gesagt, Du bist gewählt worden weil andere Vertrauen in Dich haben und es gibt doch immer welche, die Dich brauchen und wenn es nur als Moderator ist, um Konflikte zu lösen. Da gibt es noch viel mehr. Denke noch mal darüber nach. Liebe Grüße Lesmis

N
neskia

15.01.2010 um 20:04 Uhr

Und tschüss

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