Hallo,

ich kann mir gerade nichts bei "Verstoß gegen Arbeitnehmerdatenschutz" vorstellen.
Wann handelt der Arbeitgeber fahrlässig ?
Wenn Geburtstags Daten im Intranet ausliegen?
Oder wer darf überhaupt solche Daten haben .... ???

Weis jemand eine gute Seite ?

Gruß