ich kann mir gerade nichts bei "Verstoß gegen Arbeitnehmerdatenschutz" vorstellen.
Wann handelt der Arbeitgeber fahrlässig ?
Wenn Geburtstags Daten im Intranet ausliegen?
Oder wer darf überhaupt solche Daten haben .... ???
Weis jemand eine gute Seite ?
Gruß
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Datenschutz und Digitalisierung