Verstoß gegen Arbeitnehmerdatenschutz
Hallo,
ich kann mir gerade nichts bei "Verstoß gegen Arbeitnehmerdatenschutz" vorstellen. Wann handelt der Arbeitgeber fahrlässig ? Wenn Geburtstags Daten im Intranet ausliegen? Oder wer darf überhaupt solche Daten haben .... ???
Weis jemand eine gute Seite ?
Gruß
Community-Antworten (1)
28.09.2011 um 16:43 Uhr
Es gibt unzählige Seiten im Internet zu diesem Thema. Ich empfehle da aber eher ein Seminar. Z.B. hier: http://www.betriebsrat.com/seminare-edv
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