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Verstoß gegen Arbeitnehmerdatenschutz

H
HansPeterWAF
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich kann mir gerade nichts bei "Verstoß gegen Arbeitnehmerdatenschutz" vorstellen. Wann handelt der Arbeitgeber fahrlässig ? Wenn Geburtstags Daten im Intranet ausliegen? Oder wer darf überhaupt solche Daten haben .... ???

Weis jemand eine gute Seite ?

Gruß

1.02201

Community-Antworten (1)

G
gironimo

28.09.2011 um 16:43 Uhr

Es gibt unzählige Seiten im Internet zu diesem Thema. Ich empfehle da aber eher ein Seminar. Z.B. hier: http://www.betriebsrat.com/seminare-edv

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