Urlaubsregelung
Darf mein Arbeitgeber mit vorschreiben wieviel wochenenddienste ich im jahr frei haben darf ? .. ich arbeite in der Altenpflege und somit jedes zweite wochendende.. mein Arbeitgeber schreibt uns vor das wir nur 3 Wochenenddienste im jahr frei bzw. urlaub haben dürfen..
Community-Antworten (8)
26.09.2011 um 22:41 Uhr
@naseweiss BR vorhanden? 15 Sonntage im Jahr müssen ja laut ArbZG sowieso frei sein...
27.09.2011 um 00:01 Uhr
Den AG vielleicht einmal um eine Rechtsgrundlage am besten schriftlich für seine Aussagen ersuchen, man wolle diese gerne seinem Anwalt vorlegen und der hätte um eine schriftl. Aussage des AG gebeten. Das Klima dürfte dann zwar nicht besser werden wohl eher anders herum, doch gewisse Aussagen kommen dann vielleicht nicht mehr.
Wenn man aber ein "Dickes Fell" hat, was soll es.
27.09.2011 um 10:35 Uhr
selbst ohne BR stehen Dir lt. Arbeitszeitgesetz zumindest 15 freie Sonntage zu, die muss der AG Dir zugestehen.
27.09.2011 um 11:08 Uhr
@herbstie,
dann lese Dir mal nochmal den § 11 in Verbindung mit dem § 14 ArbZG durch, das stimmt sooo nämlich nicht ganz ;)
Das gilt übrigens auch für @Kölner
27.09.2011 um 11:35 Uhr
da naseweis wohl jedes zweite Wochenende frei hat, erübrigt sich der Hinweis auf 15 freie Sonntage. Hier geht es wohl eher um zusammenhängende Wochenenden im Urlaub. Ist das richtig naseweis?
27.09.2011 um 12:31 Uhr
Ich wollte das mit dem § 11 in Verbindung mit dem § 14 ArbZG ( oder umgekehrt ;) ) nur richtigstellen, nicht das jeder AN und BR denkt das er per se 15 freie Sonntage im Jahr frei haben MUSS.
Da der TE sich nicht ausschließlich auf den Urlaub bezog:
mein Arbeitgeber schreibt uns vor das wir nur 3 Wochenenddienste im jahr frei bzw. urlaub haben dürfen..
geht es hier wohl auch um die 15 Sonntage im Jahr, wo manch einer der Meinung ist daraus einen gesetzlichen Anspruch rauszulesen ;)
Ungeachtet dessen, gilt im Urlaubsfall bzw. der Einteilung auch die GewO ( § 106 ) billigem Ermessen, sowie das BUrlG ( § 7 ) Anspruch auf zwölf aufeinanderfolgende Werktage.
Um es aber kurz zu machen, ausser an drei WE im Jahr komplett alle WE durchzuarbeiten, dafür bedarf es ja fast nur sg. "Notfälle", dieses aber einem Arbeitsrichter klar zu machen ohne das dieser nicht nach zusätzlichen Einstellungen fragt, dürfte schwer durchzusetzen sein, ganz besonders wenn ein möglicher vorhandener BR im Betrieb ist und dagegen vorgeht ;)
27.09.2011 um 14:49 Uhr
@naseweis mach mal die Begrenzung auf 7 Antworten raus damit auch noch die antworten können, die nicht wissen wie man die Begrenzung umgeht. was genau meinst Du? Dein AG sagt Dir, das Du insgesamt im Jahr nur 3 Wochenenden frei hast, oder dass deine Urlaube nur 3 Wochenenddienste im Jahr beinhalten dürfen? Das erstgenannte ist so mit Sicherheit nicht rechtens dem wird auch hmmmm zustimmen. Das zweitgenannte solltest Du mal mit Eurem BR aufnehmen falls vorhanden.
27.09.2011 um 15:18 Uhr
@rtjum,
jo, dem stimme ich auch zu :)) Wobei ich generell aber nicht den Anspruch erhebe allwissend zu sein. Von Zeit zu Zeit irre auch ich einmal ;)
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