Erstellt am 26.09.2011 um 16:20 Uhr von paula
Was willst du denn von den MA?
Erstellt am 26.09.2011 um 18:11 Uhr von gironimo
BR-Sitzungen sind nicht öffentlich. Ihr könnt auch Nicht-BR's zu bestimmten Punkten als sachverständige Auskunftspersonen einladen - aber nur zu dem Punkt und für die notwendigen Auskünfte. An der übrigen Sitzung und Beschlussfassung können diese Personen nicht teilnehmen.
(Es gibt natürlich nicht BR's die Kraft Amtes teilnehmen können - aber die meinst Du wohl nicht).
siehe § 30 BetrVG und dazu die Kommentare
Erstellt am 26.09.2011 um 18:53 Uhr von Kurzarbeiter
Es fehlt immer noch die Auskunft von Augsburg wer wegen was eingeladen werden soll.
Denn, der AG muss dem BR zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben sachkundige AN als Auskunftspersonen zur Verfügung zu stellen. Do ob dieses dann der gewünschte AN ist??
Erstellt am 27.09.2011 um 12:37 Uhr von Augsburg
Es handelt sich um Mitarbeiter in deren Abteilung eine Umstrukturierung vorgenommen werden soll und wir als BR gerne im Vorwege mit den Betroffenen ein Gespräch führen möchten.