Hallo,
Wir haben einen langzeitkranken Abteilungsleiter der auf Grund seiner Funktion (Wissenschaftler) sonst nirgends eingesetzt werden kann (Produktion, Managment).
Von den anderen Abteilungen will keiner mit Ihm arbeiten. GL will aus sozialen Gründen eigentlich nicht kündigen. MA verlangt jetzt über Anwalt nach §84 SGB IX eine Eingliederung und die Beteiligung des BR.
Hab keinen Plan was wir als BR machen können. Sind eigentlich der gleichen Meinung wie GL (erst- und einmalig). ???
Tips ??? Danke :)