Erstellt am 26.09.2011 um 15:18 Uhr von Ulrik
Was spricht denn gegen eine Wiedereingliederung?
Bei diesem Programm wird doch der Kollege nur wenige Stunden (zu Beginn) am Tag eingesetzt, um seine Arbeit wieder aufzunehmen.
Vielleicht wäre in diesem Rahmen sogar eine Weiterbildung für einen anderen Bereich denkbar.
Erstellt am 26.09.2011 um 16:17 Uhr von gironimo
"Von den anderen Abteilungen will keiner mit Ihm arbeiten"
Das kann es doch wohl auch nicht sein!
Erstellt am 26.09.2011 um 16:48 Uhr von petrus
> GL will aus sozialen Gründen eigentlich nicht kündigen.
Klingt doch schonmal gut.
> Von den anderen Abteilungen will keiner mit Ihm arbeiten.
Und das legen dann die Abteilungen gegen den Willen der GL fest? Was geht denn bei Euch ab?
Erstellt am 26.09.2011 um 17:22 Uhr von eveline
Also, nicht irgemd welche Abteiler entscheiden wer wohin versetzt wird und wer mit wem zusammenarbeitet. Weiter, auch ein ehemaliger Abteiler und Wissenschaftler kann alle anderen Arbeiten machen ggf. auch mit Einverständnis niedriegere.
Erstellt am 26.09.2011 um 19:36 Uhr von Kölner
@all
Ich bin irritiert, dass der Anwalt im Vorfeld eine Eingliederung fordert. Das ist nach dem einschlägigen BAG-Urteil nicht üblich. Eigentlich könnte man sich auch entspannt zurücklehnen und auf die KSch-Klage bauen...