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BEM oder Personen-bedingte Kündigung

P
ParagReiter
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Wir haben einen langzeitkranken Abteilungsleiter der auf Grund seiner Funktion (Wissenschaftler) sonst nirgends eingesetzt werden kann (Produktion, Managment). Von den anderen Abteilungen will keiner mit Ihm arbeiten. GL will aus sozialen Gründen eigentlich nicht kündigen. MA verlangt jetzt über Anwalt nach §84 SGB IX eine Eingliederung und die Beteiligung des BR. Hab keinen Plan was wir als BR machen können. Sind eigentlich der gleichen Meinung wie GL (erst- und einmalig). ??? Tips ??? Danke :)

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Community-Antworten (5)

U
Ulrik

26.09.2011 um 17:18 Uhr

Was spricht denn gegen eine Wiedereingliederung?

Bei diesem Programm wird doch der Kollege nur wenige Stunden (zu Beginn) am Tag eingesetzt, um seine Arbeit wieder aufzunehmen. Vielleicht wäre in diesem Rahmen sogar eine Weiterbildung für einen anderen Bereich denkbar.

G
gironimo

26.09.2011 um 18:17 Uhr

"Von den anderen Abteilungen will keiner mit Ihm arbeiten"

Das kann es doch wohl auch nicht sein!

P
Petrus

26.09.2011 um 18:48 Uhr

GL will aus sozialen Gründen eigentlich nicht kündigen.

Klingt doch schonmal gut.

Von den anderen Abteilungen will keiner mit Ihm arbeiten.

Und das legen dann die Abteilungen gegen den Willen der GL fest? Was geht denn bei Euch ab?

E
eveline

26.09.2011 um 19:22 Uhr

Also, nicht irgemd welche Abteiler entscheiden wer wohin versetzt wird und wer mit wem zusammenarbeitet. Weiter, auch ein ehemaliger Abteiler und Wissenschaftler kann alle anderen Arbeiten machen ggf. auch mit Einverständnis niedriegere.

K
Kölner

26.09.2011 um 21:36 Uhr

@all Ich bin irritiert, dass der Anwalt im Vorfeld eine Eingliederung fordert. Das ist nach dem einschlägigen BAG-Urteil nicht üblich. Eigentlich könnte man sich auch entspannt zurücklehnen und auf die KSch-Klage bauen...

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