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Arbeitszeiterfassung

R
Repass
Nov 2016 bearbeitet

Hallo alle zusammen,

der AG möchte ein Zeiterfassungssystem einführen, wir, ein neu gewähltes 5er Gremium wissen nicht so recht, was wir tun sollen. Bei dieser Erfassung sollen sich die Kollegen aus der Fertigung auch zu den Pausen ab- und anmelden. Dies ist unserer Ansicht ein reines Überwachungsinstrument der GL. Begründet wird dies mit der Berechnung der Produktivität an den einzelnen Maschinen. Im Forum haben wir nun schon erfahren, dass eine BV nötig ist. Wer Hat schon so etwas abgeschlossen? Gibt es irgentwelche Gesetze oder Urteile auf die wir uns berufen können? Wir sind ein Betrieb der Holzverarbeitenden Industrie in Thüringen. Danke im Vorraus für die Antworten Repass

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Community-Antworten (3)

K
Kurzarbeiter

24.09.2011 um 12:08 Uhr

BV abschließen und Sachverstand unbedingt dazu holen. Ggf. auch von der Gewerkschaft. Die hier vom AG geplante und als Grund genannte "Berechnung der Produktivität" ist ggf. nur ein vorgeschobener Grund. Hier soll ganz klare eine Leistungs und Verhaltenskontrolle (Einhaltung von Pausenzeiten) erfolgen. Es muss in der BV dann sehr genau geregelt werden was darf zu wlechem Zweck erfasst und wann von wehm ausgewertet werden.

Betreffend Pausen. Hier ist auch zu beachten, es gibt bezahlte und unbezahlte Pausen. Bei lezteren ist es Freizeit

K
Kölner

24.09.2011 um 12:08 Uhr

@Repass Regelmäßig sollte man sich - so wir ihr das schildert - um einen Sachverstand bemühen. Eine BV macht großen Sinn; dennoch ist keine BV wie die andere und deshalb auch selten vollständig kopierbar. Ich würde einen Beschluss fassen, einen Sachverstand bemühen und los geht es.

Und: Der AG ist vll. nicht nur mit der Überwachung der AN beschäftigt, sondern möchte dem ArbZG gerecht werden.

G
gironimo

24.09.2011 um 12:38 Uhr

Eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema ist unablässig. Nur nichts übers Knie brechen und zunächst einmal informieren. Denn die BV muss auf den Betrieb abgestimmt sein. Mustervereinbarungen findet man im internet - aber vorsicht - sie können nur einen Orientierungsrahmen darstellen.

Erste Inos bekommt Ihr auch bekommen , wenn ihr den Reiter "Arbeitszeit und Mobbing" oben auf der Seite anklickt. Wo einen Sachverständigen herbekommen? Oben wurde es schon gesagt: Die Gewerkschaften können da weiter helfen (man muss natürlich Mitglied sein) aber auch die WAF ist behilflich.

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