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Ausscheiden nach Wahlausschreiben

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P.Gehrer
Feb 2022 bearbeitet

Hallo, wir haben unsere BR-Wahl am 14.04.2022. Das Wahlausschreiben und die Wählerliste müssen gem. den vorgegebenen Fristen spätestens am 30.03.2022 ausgehängt werden. Jetzt haben wir eine Mitarbeiterin, die per 31.03.2022 aus unserem Unternehmen ausscheidet. Müssen wir die Arbeitnehmerin trotzdem noch in der Wählerliste aufführen?

Vielen DANK

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Community-Antworten (4)

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celestro

17.02.2022 um 18:52 Uhr

Wenn ich mich recht erinnere: "Bis zum 31.03. gehört sie drauf ... dann runter." ;-)))

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Torrente

20.02.2022 um 11:47 Uhr

Hallo, auf die Wählerliste müssen alle MA die am 14.04.2022 da sind. Wenn die Frau am 31.03.2022 ausscheidet und keine Kündigungsschutzklage eingereicht hat kannst aus die Liste streichen. Also die Frage ist : Wie scheidet die Frau raus? (Kündigung oder letzte Arbeitstag?)

P
P.Gehrer

21.02.2022 um 10:10 Uhr

Hallo, erst einmal vielen DANK für die schnellen Rückmeldungen. @ Torrente: Die Kollegin hat am 31.03.2022 ihren letzten Arbeitstag vor Renteneintritt. Es handelt sich als nicht um eine Kündigung

C
celestro

21.02.2022 um 11:22 Uhr

"auf die Wählerliste müssen alle MA die am 14.04.2022 da sind."

Der WV muss alle die auf die Wählerliste setzen, die wahlberechtigt sind. Wenn der Tag kommt, wo sie aus dem Unternehmen ausscheiden, gehören sie runter.

Aber ... sie gehören NICHT am 21.02.2022 von der Liste gestrichen, nur weil es derzeit danach aussieht, dass sie am Wahltag nicht mehr da sind (sein könnten).

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