Erstellt am 17.02.2022 um 16:48 Uhr von seehas
Das kommt darauf an wie die Arbeit in der Personalabteilung organisiert ist. Wenn jeder alles macht braucht auch jeder alle Informationen. Ansonsten dürfen immer nur diejenigen informiert werden, die für die Bearbeitung eines Vorgangs zuständig sind.
Abgesehen davon, dass es den Arbeitsfluss erheblich hemmt wenn ich dauernd mit Informationen zugemüllt werde, die ich nicht brauche.
Erstellt am 17.02.2022 um 17:47 Uhr von celestro
Ja, Vielleicht, Nein
es kommt wohl drauf an ... wenn die Personalabteilung so groß ist, dass sich eine Person alleine um Krankenstand kümmert und einen Vertreter hat, dann sehe ich keinen Grund, wieso die andere 8 in der HR die Infos auch sehen "müssten".
Erstellt am 17.02.2022 um 19:15 Uhr von BR-baer
Hallo,
ich finde, dass man das nicht so rechtfertigen kann.
Daten besonders in der Personalabteilung unterliegen besonderem Schutz.
https://www.personalwissen.de/arbeitsrecht/datenschutz/schweigepflicht-arbeitgebers-schweigen/
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/personalakten-7-vertraulichkeit_idesk_PI13994_HI712188.html
Erstellt am 17.02.2022 um 21:08 Uhr von celestro
"ich finde, dass man das nicht so rechtfertigen kann.
Daten besonders in der Personalabteilung unterliegen besonderem Schutz."
Verstehe ich nicht ... 2 Antworten, die Dir beide letztlich zustimmen. Wo liegt jetzt das Problem?
Erstellt am 18.02.2022 um 07:23 Uhr von IlkaB
Alles an alle weitermailen ist eine Unsitte und darf nicht geschehen. Die Datenhaltung muss so organisiert sein, dass jeder das sehen kann, was er benötigt. Mailpasswörter weiterleiten, ggf. noch ohne Kenntnis des Passworteigentümers ist ein grober Verstoß gegen den Datenschutz. Warum muss eine zweite Person überhaupt Kenntnis von dem Passwort haben? Stellvertreterregelungen existieren.