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Kontrolle der 3G Regeln in der Firma (Impfbestätigung)

N
nicma
Feb 2022 bearbeitet

hallo eine Frage zu der Kontrolle der Impfbestätigung in Firmen. Bis jetzt gab es zu diesem Thema keine Probleme in unserer Firma, allerdings hat sich das gestern geändert. Ein Mitarbeiter hat mit der CovPass App seinen Impfstatus nachgewiesen, allerdings reichte dies dem Kontrolleur nicht aus.. Er wollte zusätzlich noch die Infos haben, wann die Erst, Zweit und Booster Impfung stattgefunden hat. Mitarbeiter wollte nicht mehr Infos offenlegen, daher wurde er nach Hause geschickt... Reicht der Nachweis per CovPass nicht aus? Könnt ihr mir helfen vielen Dank

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Community-Antworten (5)

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RudiRadeberger

17.02.2022 um 15:35 Uhr

Der AG ist nicht nur berechtigt, das Datum der letzten Impfung zu erfragen, sondern aufgrund seiner eigenen Nachweispflicht gegenüber Behörden sogar dazu verpflichtet. Da Impfungen ggf. nur zeitlich begrenzt gültig sind, läuft er sonst Gefahr Mitarbeiter zu beschäftigen, die nicht 3G Regel-konform anwesend sind.

W
wdliss

17.02.2022 um 15:53 Uhr

Bundesministerium für Gesundheit: "Am Arbeitsplatz gilt 3G (für Beschäftigte und Arbeitgeber): Den Arbeitsplatz darf nur betreten, wer geimpft, genesen oder aktuell getestet ist. Dafür muss ein Nachweis mit sich geführt, bereit gehalten oder beim Arbeitgeber hinterlegt worden sein. Arbeitgeber müssen die Nachweispflicht zumindest hinsichtlich der Testnachweise täglich durch Kontrollen überwachen und dokumentieren. Alle betroffenen Arbeitgeber können den Impfstatus der Beschäftigten erheben."

Mittels der CovPass App kann ich ja belegen, dass ich aktuell geimpft bin. Wenn ich darüber hinaus keine Angaben machen möchte bin ich dazu auch nicht verpflichtet. Allerdings obliegt es dann auch dem einzelnen AN jederzeit einen Nachweis mit sich zu führen. Wenn er die Daten beim AG hinterlegt braucht er das nicht.

C
celestro

17.02.2022 um 16:25 Uhr

"Mittels der CovPass App kann ich ja belegen, dass ich aktuell geimpft bin. Wenn ich darüber hinaus keine Angaben machen möchte bin ich dazu auch nicht verpflichtet."

Woher nimmst Du diese Auffassung?

R
Relfe

17.02.2022 um 16:33 Uhr

die COVPassApp zeigt doch das Datum der letzten 2 Impfungen an? da steht dann zum Beispiel: Impfung 3 von 3 Geimpft am xxxx

und er braucht meines Wissens nicht mal das Datum der letzten Impfung nachweisen, nur den Impfstatus.

gem Bundesgesundheitsministerium reicht der Status, da steht nix von Impfdatum.

betriebliche 3G-Regelungen: Arbeitgeber und Beschäftigte müssen bei Betreten der Arbeitsstätte eine Impf- und Genesenennachweis oder eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen Coronatest mitführen.

G
ganther

17.02.2022 um 17:38 Uhr

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/bund-aktualisiert-verordnung-impfstatus-von-geimpften-mit-johnson-johnson-aendert-sich/

Da kommt doch das Problem her und die CovPassApp bildete es bisher nicht richtig ab. Keine Ahnung ob es mit dem letzten Update verschwunden ist (außerdem lassen ja nicht alle Menschen automatisch aktualisieren). Bei uns stand sogar schon in der Zeitung, dass bei uns Gastronomen gerade Bußgelder bekommen, da sie sich auf CovPass und CovPassCheck App verlassen haben. Da saßen Leute im Lokal mit 1xJohnson plus einer weiteren Impfung. Bis vor kurzem galten sie als gebostert und nun eben nicht mehr und damit läuft die Frist

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