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JAV mit nur 1 Sitz

KW
Kai W
Feb 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich hab ein paar Fragen zur JAV. Sehr wahrscheinlich wird es nur einen Vertreter in der JAV bei uns geben.

Wie verhält sich das mit den Verfahren/ Handlungen nach der Wahl?

-§17 WO besagt 3 Tage Frist zu Ablehnung: Kann man das durch Zusage des Gewählten am Wahltag übergehen bzw. verkürzen? Wir würden gerne bei einer Versammlung (2 Tage nach Wahl) dem Gewählten mit Blumenstrauß beglückwünschen wollen.

-Bekanntmachung des Wahlergebnisses erfolgt bereits direkt nach der Wahl oder nach Ablauf der 3 Tagefrist §17 WO?

-Einladung zur konstituierende Sitzung:

erfolgt Seitens Wahlvorstand, da aber ja nur 1 Sitz entfällt die Wahl des Vorstandes etc. Wie verhält sich das mit den ersten Schritten des JAVlers z.B. Geschäftsordnung?

-Salopp gefragt: ab wann ist die JAV eigenständig, wie weit muss der Wahlvorstand begleiten und ab wann unterstützt der eigentliche BR den weiteren Verlauf? Die JAV ist bei uns komplett neu und wir wollen den Vertreter zur Selbstständigkeit fördern, aber nicht überfordern.

Freu mich über Hinweise und §§. Recht herzlichen Dank

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Community-Antworten (2)

C
celestro

17.02.2022 um 14:29 Uhr

Wenn der Gewählte "zusagt", muss man die 3 Tages-Frist nicht einhalten. Aber was macht ihr, wenn der Gewählte sich Bedenkzeit erbittet? Gleiches gilt für das Wahlergebnis .... das kann man erst veröffentlichen, wenn es feststeht. Wenn der Gewählte aber "zusagt", kann man das natürlich auch direkt veröffentlichen.

Was den Rest der Fragen angeht, so habe ich davon zu wenig Ahnung. Allerdings gibst es in dem Sinne bei einem 1-Mann Gremium ja keine Konstituierung bzw. wieso sollte man sich eine GO geben?

S
seehas

18.02.2022 um 08:41 Uhr

Ansonsten würde ich dem jungen Kollegen / der jungen Kollegin Rat und Unterstützung anbieten. Es wäre zum Beispiel gut möglich einen Jour Fix zwischen BRV und JAV einzurichten um praktische Hilfestellung zu geben und anfallende Fragen zu erörtern.

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