Vorübergehende Arbeitszeit-Verkürzung nach Elternzeit
Eine Mitarbeiterin arbeitet nach ihrer Elternzeit für ein Jahr verkürzt (20 Std statt 40 Std). Darüber gibt es eine Kurzvereinbarung mit dem AG.
Nach diesem Jahr soll ihr alter Arbeitsvertrag wieder greifen, sprich: Sie wieder voll arbeiten.
Sie möchte eigentlich nach Ablauf des Jahres aber noch nicht wieder direkt 40 Std arbeiten. Vorschweben würden ihr 30 Stunden.
Antrag auf Verkürzung ist kein Problem, aber gibt es einen Anspruch vielleicht zwei Jahre später wieder auf 40 Std zu erhöhen? Oder wäre das dann ausschließlich Goodwill des Arbeitgebers?
Vielen Dank für die Antworten.
Community-Antworten (3)
21.09.2011 um 15:11 Uhr
Teilzeit, außer beim Thema Elternzeit, muss AG nur unbefristet, also dauerhaft zustimmen. Es ebsteht kein Anspruch auf befristete Teilzeit so das Gesetz und auch das BAG
21.09.2011 um 18:37 Uhr
Nachdem die Kollegin mit dem AG nach dem TzBfG Teilzeit vereinbart hat, kann sie natürlich nach den zwei Jahren auch wieder eine Verlängerung der Arbeitszeit (im Snne des § 9 TzBfG verlangen - mit den Komplikationen, die im Forum-Beitrag zuvor andiskutiert wurden.
Es ist aber nicht selten, dass zwischen AN+AG von vorn herein eine Vereinbarung im gegenseitigem Einvernehmen über eine Befristung der Teilzeit vereinbart wird.
21.09.2011 um 23:40 Uhr
Danke Euch beiden. Das ist schon mal eine gute Auskunft, die ich so weitergeben kann.
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