Eine Mitarbeiterin arbeitet nach ihrer Elternzeit für ein Jahr verkürzt (20 Std statt 40 Std). Darüber gibt es eine Kurzvereinbarung mit dem AG.

Nach diesem Jahr soll ihr alter Arbeitsvertrag wieder greifen, sprich: Sie wieder voll arbeiten.

Sie möchte eigentlich nach Ablauf des Jahres aber noch nicht wieder direkt 40 Std arbeiten. Vorschweben würden ihr 30 Stunden.

Antrag auf Verkürzung ist kein Problem, aber gibt es einen Anspruch vielleicht zwei Jahre später wieder auf 40 Std zu erhöhen? Oder wäre das dann ausschließlich Goodwill des Arbeitgebers?

Vielen Dank für die Antworten.