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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeitverlängerung vor Neueinstellung?

K
kneipp
Jan 2018 bearbeitet

Werte Kollegen,

zwei Mitarbeiter unserer Physiotherapie, die aktuell 30+-Stunden-Verträge besitzen, möchten gerne mehr arbeiten (also Vollzeit).

Zwei weitere Mitarbeiter, die in Teilzeit beschäftigt waren, werden altersbedingt gegen Ende des Jahres ausscheiden. Entsprechend sollen neue Teilzeit-Mitarbeiter eingestellt werden.

Fragestellung: Da es nicht um eine neu geschaffene Stelle geht, und auch um keine Stelle, die Vollzeit vorsieht (sondern wieder nur Teilzeit), greift da trotzdem "§ 9 TzBfG Verlängerung der Arbeitszeit" ? Sprich: Muss der AG erst Vollzeitstellen schaffen, bevor er die TZ-Stellen mit neuen Mitarbeitern besetzt?

In § 9 TzBfG Verlängerung der Arbeitszeit heißt es:

"Der Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen."

1.47407

Community-Antworten (7)

K
Kölner

21.09.2011 um 14:10 Uhr

@kneipp Es ist ja keine Seltenheit, dass der AG hier wichtige Argumente liefern können wird, die es ihm ohne weiteres erlauben, die Zahl der Köpfe der AN zu erhöhen ohne § 9 TzBfG zu berücksichtigen... BR vorhanden?

E
eveline

21.09.2011 um 15:09 Uhr

.....dringende betriebliche Gründe wären z.B. notwendige Persoanzahl (Köpfe) auch Vertretungen und Ausfälle ausgleichen zu können.

Auch sind mehr AN mit weniger Arbeitszeit ggf. nicht so belastet. Also, Vorsorgepflicht und Belastungsschutz, auch dass wäre ein dringender betriebliche Grund.

K
kneipp

21.09.2011 um 23:51 Uhr

Danke erstmal für die raschen Antworten. Die "dringenden betrieblichen Gründe" sind so "einfach" herbeizuargumentieren? Dann braucht es eigentlich kein Gesetz, denn diese Hintertür gibt es dann ja wohl immer...

Gibt es eigentlich eine Betriebsgrösse, ab der das Argument "bessere Möglichkeit Ausfälle zu kompensieren" nicht mehr zieht? Ob ich 1000 oder 1001 Mitarbeiter habe, kann ja eigentlich keine Rolle mehr spielen... Ob ich 3 oder 4 Mitarbeiter habe dagegen schon... Wie sieht es mit Abteilungen aus, die um die 20 Mitarbeiter haben, wie wir?

@Kölner: Ja, BR ist vorhanden (bin Mitglied). Was können wir tun bzw. wie vorgehen?

@eveline: AN mit weniger AZ benötigen aber evtl. einen Zweitjob, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können... Würde dann nicht eine Anhebung der Stundenzahl der "Vorsorgepflicht und dem Belastungsschutz" Genüge tun, wenn dadurch eine Zweittätigkeit nicht notwendig wird/ist?

K
Kölner

22.09.2011 um 00:00 Uhr

@kneipp Wie viele AN seid Ihr? Vage Idee: Man könnte mit einem BR schon einmal einer Neueinstellung aufgrund des TzBfG widersprechen...ins Blaue...und mal schauen, was der AG bereit ist zu unternehmen um die Neueinstellung durchzubekommen.

K
kneipp

22.09.2011 um 01:15 Uhr

@Kölner: Insgesamt 55-60 Mitarbeiter in einem Rehazentrum. Davon im physiotherapeutischen Bereich - um den es geht es in dieser Fragestellung - an diesem Standort knapp 20.

"Widersprechen" ist leider immer gleich Machtprobe, schöner ist natürlich immer "Gesetzlich verpflichten", aber das geht in dieser Situation scheinbar nicht.

K
Kölner

22.09.2011 um 09:10 Uhr

@kneipp Es käme auf eine gute Formulierung an! Wer sich waschen will, muss Wasser benutzen.

S
SuzieQ

22.09.2011 um 10:27 Uhr

kneipp, der Anspruch aud Erhöhung der Arbeitszeit, könnte sich auch aus dem TV ergeben.

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