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Betriebszugehörigkeit nach Betriebsünbergang - was ist bei den Arbeitsverträgen zu beachten?

M
MRossi
Jan 2018 bearbeitet

Nach einem Betriebsübergang (Fa. A -> Fa. B) sind uns Arbeitnehmern auf freiwilliger Basis neue Arbeitsverträge angeboten worden. Die neuen Verträge der Fa. B bieten einige Vorteile, so daß vermutlich alle einen neuen Vertrag abschließen wollen. Inzwischen liegen uns die Verträge vor. Darin heißt es: "Der Arbeitsvertrag tritt am .... (Datum Betriebsübergang) in Kraft. Als Eintrittstag für Ansprüche aus Arbeits- und Sozialordnung, Tarifvertrag und Gesetz gilt der .... (= Datum des Eintrittsdatum bei der Fa. A). Die Ansprüche aus der Alters- und Hinterbleiebenversorgung werden seperat geregelt. ..."

Frage: Ist diese Formulierung korrekt? Wichtig ist uns, daß die Jahre bei der Fa. A nicht nur für Renten, usw. angerechnet werden, sondern im Falle einer betriebsbedingten Kündigung als vollwertige Betriebszugehörigkeit bzw. auch für Abfindungen angerechnet werden.

Ich freue mich über aufschlußreiche Antworten.

2.64801

Community-Antworten (1)

RI
Ramses II

12.03.2006 um 23:20 Uhr

MRossi,

hast Du schon mal überlegt, was Dich eine Fehlentscheidung hier kosten kann?

Und da willst Du Dich von Dir unbekannten Teilnehmern eines Forums beraten lassen?

Ich würde lieber 200 € zum Anwalt tragen...

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