Erstellt am 19.09.2007 um 13:56 Uhr von carrie
Hallo,
die steht jedem Mitglied des BR zu, ebenso wie das BetrVG und einige weitere Bücher, einfach mal googeln, unter BR Lektüre oder § 40, irgendwo findet man sicher was, hab leider nicht mehr im kopf wo wir unsere Liste her hatten. Sind jedenfalls einige Bücher die jedem zustehen und natürlich auch viele die nur in einer Ausgabe angeschafft werden können
Erstellt am 19.09.2007 um 14:13 Uhr von Werner
Hallo hokalis,
das ist auf jeden Fall durch §40 BetrVG abgedeckt!
#Einen Basiskommentar des BetrVG (für jedes Betriebsrat-Mitglied)
#Sammlung der wichtigsten Gesetze (für jedes Betriebsrat-Mitglied)
Erstellt am 19.09.2007 um 15:42 Uhr von peanuts
"unser BRV ist aber der Meinung, dass 2 Exemplare die im BR-Büro sind, ausreichen ..."
Dieser Meinung schließe ich mich an!
"Wie kann ich es trotzdem durchsetzen?"
Würde sagen, gar nicht!
"das ist auf jeden Fall durch §40 BetrVG abgedeckt!"
Ist es nicht!
Erstellt am 19.09.2007 um 15:53 Uhr von Rollie
Ich würde die Frage des Rechts hier mal außen vor lassen und die Vernunft und Maßhaltung walten lassen. ich kann mir kaum vorstellen, das 11 Betriebsräte während ihrer Arbeitszeit tagtäglich damit beschäftigt sind, die Arbeits-und Sozialordnung zu lesen, wenn man auch nur halbwegs seinen Arbeitspflichten nachkommen will. 2 Exemplare zum Lesen im BR-Büro sollten doch wohl reichen, oder ? Alles Andere ist doch blanke Theorie. (Ich kenne genügend Betriebsräte, die noch nicht mal die Nase in das BetrVG gesteckt haben, was extra für sie persönlich angeschafft wurde).
Erstellt am 19.09.2007 um 16:06 Uhr von Petrus
@peanuts: sieht das BAG ein wenig anders: Jedem BRM steht eine Gesetzestextsammlung zu (BAG vom 24.01.1996 - 7 ABR 22/95).
Allerdings darf das durchaus auch die von DTV/Beck sein - die kostet ca. 1/3 von Kittners ASO bzw. gibts die bei Besuch eines Grundlagenseminars idR kostenlos. Und für den Rest würde ich mich Rolli anschließen: Wenn ich mich wirklich in einem oder anderen Punkt vertiefen will, setz ich mich ins BR-Büro.
Erstellt am 20.09.2007 um 09:23 Uhr von hokalis
An Rollie: Sind 275 Euro maßlos? Denn 11 ASO kosten soviel. Billiger kann Weiterbildung nicht sein.
an peanuts: du solltest das BetrVG mal lesen, oder das von Petrus erwähnte BAGurteil.
Ich hatte versucht ein Exemplar direkt von meinem Vorgesetzten zu bekommen, der mir aber sagte, dass ich es auf die BRkostenstelle bestellen soll.
Wieso muß ich im BRbüro lesen? Was spricht dagegen, es zu Hause oder anderswo zu lesen?
Erstellt am 20.09.2007 um 09:29 Uhr von Mona-Lisa
@hokalis,
das Problem ist doch wohl eher euer BRV!
Schon toll, wie manche BR's dem AG helfen zu sparen!
Fordere deinen BRV auf, dieses Thema bei der nächsten Sitzung als TOP auf die Tagesordnung zu nehmen.
Und dann wirst du mit der nötigen Argumentation von deinen Kollegen einen Beschluss fordern! Nicht der BRV entscheidet, sondern das Gremium!
Erstellt am 20.09.2007 um 09:34 Uhr von Marcus
"Was spricht dagegen, es zu Hause oder anderswo zu lesen?"
Die Tatsache dass es auch Betriebsratsmitgliedern nicht erlaubt ist, Arbeitgebereigentum aus dem Betrieb zu entfernen.
Erstellt am 20.09.2007 um 10:16 Uhr von hokalis
an Markus: wie lange bist du BR? Dann dürften alle BRkollegen, die im GBR oder WA tätig sind, ihre Lap Tops auch nicht an andere Standorte mitnehmen.
Erstellt am 20.09.2007 um 10:29 Uhr von Marcus
"an Markus: wie lange bist du BR?"
8,2 Stunden am Tag. Wieso fragst Du?
"Dann dürften alle BRkollegen, die im GBR oder WA tätig sind, ihre Lap Tops auch nicht an andere Standorte mitnehmen."
Ohne eine entsprechende Vereinbarung mit dem AG dürfen sie dies tatsächlich nicht. Wobei es allerdings erstaunlich wäre, wenn der AG LapTops zur Verfügung stellt und diese nur stationär benutzt werden dürften.