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Fachliteratur - wieviel Exemplare der Arbeits-und Sozialordnung?

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hokalis
Jan 2018 bearbeitet

wir sind ein 11er BR. Ich hatte unseren BRV geben, mir ein Exemplar der Arbeits-und Sozialordnung zu bestellen,unser BRV ist aber der Meinung, dass 2 Exemplare die im BR-Büro sind, ausreichen und weigert sich deshalb weitere zu bestellen. die anderen äußern sich zu diesem Thema nicht. Wie kann ich es trotzdem durchsetzen?

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Community-Antworten (10)

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carrie

19.09.2007 um 15:56 Uhr

Hallo, die steht jedem Mitglied des BR zu, ebenso wie das BetrVG und einige weitere Bücher, einfach mal googeln, unter BR Lektüre oder § 40, irgendwo findet man sicher was, hab leider nicht mehr im kopf wo wir unsere Liste her hatten. Sind jedenfalls einige Bücher die jedem zustehen und natürlich auch viele die nur in einer Ausgabe angeschafft werden können

W
Werner

19.09.2007 um 16:13 Uhr

Hallo hokalis, das ist auf jeden Fall durch §40 BetrVG abgedeckt! #Einen Basiskommentar des BetrVG (für jedes Betriebsrat-Mitglied) #Sammlung der wichtigsten Gesetze (für jedes Betriebsrat-Mitglied)

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Peanuts

19.09.2007 um 17:42 Uhr

"unser BRV ist aber der Meinung, dass 2 Exemplare die im BR-Büro sind, ausreichen ..."

Dieser Meinung schließe ich mich an!

"Wie kann ich es trotzdem durchsetzen?"

Würde sagen, gar nicht!

"das ist auf jeden Fall durch §40 BetrVG abgedeckt!"

Ist es nicht!

R
Rollie

19.09.2007 um 17:53 Uhr

Ich würde die Frage des Rechts hier mal außen vor lassen und die Vernunft und Maßhaltung walten lassen. ich kann mir kaum vorstellen, das 11 Betriebsräte während ihrer Arbeitszeit tagtäglich damit beschäftigt sind, die Arbeits-und Sozialordnung zu lesen, wenn man auch nur halbwegs seinen Arbeitspflichten nachkommen will. 2 Exemplare zum Lesen im BR-Büro sollten doch wohl reichen, oder ? Alles Andere ist doch blanke Theorie. (Ich kenne genügend Betriebsräte, die noch nicht mal die Nase in das BetrVG gesteckt haben, was extra für sie persönlich angeschafft wurde).

P
Petrus

19.09.2007 um 18:06 Uhr

@peanuts: sieht das BAG ein wenig anders: Jedem BRM steht eine Gesetzestextsammlung zu (BAG vom 24.01.1996 - 7 ABR 22/95). Allerdings darf das durchaus auch die von DTV/Beck sein - die kostet ca. 1/3 von Kittners ASO bzw. gibts die bei Besuch eines Grundlagenseminars idR kostenlos. Und für den Rest würde ich mich Rolli anschließen: Wenn ich mich wirklich in einem oder anderen Punkt vertiefen will, setz ich mich ins BR-Büro.

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hokalis

20.09.2007 um 11:23 Uhr

An Rollie: Sind 275 Euro maßlos? Denn 11 ASO kosten soviel. Billiger kann Weiterbildung nicht sein. an peanuts: du solltest das BetrVG mal lesen, oder das von Petrus erwähnte BAGurteil. Ich hatte versucht ein Exemplar direkt von meinem Vorgesetzten zu bekommen, der mir aber sagte, dass ich es auf die BRkostenstelle bestellen soll. Wieso muß ich im BRbüro lesen? Was spricht dagegen, es zu Hause oder anderswo zu lesen?

M
Mona-Lisa

20.09.2007 um 11:29 Uhr

@hokalis, das Problem ist doch wohl eher euer BRV! Schon toll, wie manche BR's dem AG helfen zu sparen!

Fordere deinen BRV auf, dieses Thema bei der nächsten Sitzung als TOP auf die Tagesordnung zu nehmen. Und dann wirst du mit der nötigen Argumentation von deinen Kollegen einen Beschluss fordern! Nicht der BRV entscheidet, sondern das Gremium!

M
Marcus

20.09.2007 um 11:34 Uhr

"Was spricht dagegen, es zu Hause oder anderswo zu lesen?"

Die Tatsache dass es auch Betriebsratsmitgliedern nicht erlaubt ist, Arbeitgebereigentum aus dem Betrieb zu entfernen.

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hokalis

20.09.2007 um 12:16 Uhr

an Markus: wie lange bist du BR? Dann dürften alle BRkollegen, die im GBR oder WA tätig sind, ihre Lap Tops auch nicht an andere Standorte mitnehmen.

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Marcus

20.09.2007 um 12:29 Uhr

"an Markus: wie lange bist du BR?"

8,2 Stunden am Tag. Wieso fragst Du?

"Dann dürften alle BRkollegen, die im GBR oder WA tätig sind, ihre Lap Tops auch nicht an andere Standorte mitnehmen."

Ohne eine entsprechende Vereinbarung mit dem AG dürfen sie dies tatsächlich nicht. Wobei es allerdings erstaunlich wäre, wenn der AG LapTops zur Verfügung stellt und diese nur stationär benutzt werden dürften.

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