Mitarbeiter ist zu Leistung von Mehrarbeit verpflichtet
Hallo, folgendes Problem: In den meisten alten Arbeitsverträgen (vor BR-Zeit) steht:"Der Mitarbeiter ist zu Leistung von Mehrarbeit verpflichtet". Diese Mehrarbeit wird durch Zahlung einer außertariflichen Zulage abgedeckt. In den letzten Jahren wurde jedoch die tarifl. Gehaltserhöhung oft auf die Zulage angerechnet, sodass die meisten Mitarbeiter nur noch einen sehr geringen Betrag erhalten. Wo oder wie ist das geregelt? Gilt dieser Passus überhaupt noch? Ich habe auch schon was von einem laufenden AG-Prozess gehört, weiß aber nicht wo ich das entsprechende Urteil herbekomme . Vielen Dank vorab!
Community-Antworten (2)
19.09.2011 um 16:14 Uhr
LAG Düsseldorf: Urteil vom 11.07.2008 - 9 Sa 1958/07 Leitsätze:
- Eine der AGB-Kontrolle unterliegende Vereinbarung, nach der durch den (arbeitsvertraglich vereinbarten) Wochen-/Monatslohn alle anfallende Mehrarbeit abgegolten ist, ist unwirksam, weil der Arbeitnehmer nicht erkennen kann, in welcher Höhe er Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung hat (Verstoß gegen Transparenzgebot, § 307 Abs. 1 S. 2 BGB). Der Inhalt des Vertrags richtet sich in diesem Fall nach den gesetzlichen Vorschriften. (amtlicher Leitsatz)
19.09.2011 um 18:03 Uhr
.... daraus ergibt sich, dass Ihr Euch dem Thema Mehrarbeit im BR annehmen müsst.
Denn selbst wenn ein AN verpflichtet ist, Mehrarbeit zu leisten (natürlich nicht umsonst), hat ja der BR sein Mitbestimmungsrecht. Und der sollte natürlich darauf achten, dass die Arbeit auch bezahlt wird. Ich entnehme der Frage, dass es einen Tarif gibt und der hat doch sicherlich auch etwas zum Thema Mehrarbeit zu sagen. Also besteht bei der nächsten Zustimmung bei Mehrarbeit auf tarifgerechte Bezahlung oder verweigert die Zustimmung zur Mehrarbeit.
(es gibt ja auch noch den § 138 BGB, Wucher)
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