Hallo, folgendes Problem:
In den meisten alten Arbeitsverträgen (vor BR-Zeit) steht:"Der Mitarbeiter ist zu Leistung von Mehrarbeit verpflichtet". Diese Mehrarbeit wird durch Zahlung einer außertariflichen Zulage abgedeckt. In den letzten Jahren wurde jedoch die tarifl. Gehaltserhöhung oft auf die Zulage angerechnet, sodass die meisten Mitarbeiter nur noch einen sehr geringen Betrag erhalten. Wo oder wie ist das geregelt? Gilt dieser Passus überhaupt noch? Ich habe auch schon was von einem laufenden AG-Prozess gehört, weiß aber nicht wo ich das entsprechende Urteil herbekomme .
Vielen Dank vorab!