Hallo Zusammen,

alles neue bringt das Jahr ...
Bei uns sollen die Arbeitsverträge zum 1.1.2010 geändert werden.
Unter §5 Zeitpunkt und Umfang der Arbeitszeit finden wir

(alt):
Der Arbeitnehmer erklärt sich bereit, im Falle betrieblicher Notwendigkeit nach Absprache zusätzlich Stunden, bis zur gesetzlich zulässigen Wochenarbeitszeit, zu leisten

ist ersetzt worden durch
(neu):
Der Arbeitnehmer ist zur Leistung von Rufbereitschaft, Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht- und Schichtarbeit, Telefondienst, Bereitschaftsdienst und Mehrarbeit verpflichtet.

Ist das im Falle der Mehrarbeit nur eine Umformulierung oder verbirgt sich dahinter, das nun ein MA verpflichtend aus dem Frei zum Dienst bestellt werden kann?

Mit freundlichen Gruß