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Aufstocken auf 100%

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eierpunsch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ne Frage:

Eine Mitarbeiterin ( 60 % Vertrag, alleinerziehend, 1 Kind) möchte aufstocken auf 100%. In einer Zweigfiliale wird eine Stelle frei. Hat sie von vornherein ein Vorrecht auf die Stelle oder kann die Geschäftsleitung jeden MA nehmen. Die Filialleitung dort möchte eher einen anderen (männlichen) MA. Wer hat denn nun Recht. Uns als BR ist´s egal.

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Community-Antworten (8)

G
gironimo

19.09.2011 um 09:27 Uhr

siehe § 9 TzBfG. Die Teilzeitkraft ist bevorzugt zu behandeln und der BR sollte bei der Stellenbesetzung seine Zuatimmung von der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungenn abhängig machen

E
eierpunsch

19.09.2011 um 11:23 Uhr

Gilt das auch wenn die Dame als 60 % Kraft eingestellt wurde. Also nie eine 100% Stelle hatte. Andersrum, ist das eine MUSS oder SOLLTE Regel.

R
Rattle

19.09.2011 um 11:31 Uhr

Hallo,

der gesetzestext ist doch eindeutig und als BR sollte es euch nicht egal sein.

MFG

M
monalisa

19.09.2011 um 11:33 Uhr

@eierpunsch, gironimo hat dir den dafür zuständigen Link reingestellt. Nun liegt es an dir, auf das rote TzBfG zu drücken und dann den Punkt 9 zu lesen. Probiers mal! :-)

P
Petrus

19.09.2011 um 11:37 Uhr

@eierpinsch Lesen kannst Du aber schon, oder? Dann lies bitte den angegebenen Paragrafen, da beantworten sich Deine Fragen fast von allein...

Gilt das auch wenn die Dame als 60 % Kraft eingestellt wurde.

Im Gesetz ist keine Ausnahme angegeben - also ist eine 60%-MAin auch dann "ein teilzeitbeschäftigter AN", wenn sie noch nie 100% gearbeitet hat.

ist das eine MUSS oder SOLLTE Regel

Eine "hat zu" Bestimmung. Seit meiner Schulzeit wurde zwar einiges an Rechtschreibung und Grammatik gedreht - aber "hat zu" ist immer noch gleichbedeutend mit "muss"

Filialleitung dort möchte eher einen anderen (männlichen) MA

Wenn der ebenfalls eine 60%-Kraft ist, der gern aufstocken möchte...

Uns als BR ist´s egal.

§80(1) Nr. 2a BetrVG ist bekannt?

K
Kristina

01.03.2012 um 10:57 Uhr

Und was ist nun, wenn der BR der Einstellung eines externen Bewerbers widerspricht, da die Teilzeitkraft Anrecht auf die Stelle hat und der AG auf stur stellt und abwartet, abwartet und abwartet... Der BR erneut in Gesprächen immer wieder die Gesetzeslage schildert und er einfach die 100%-Stelle nicht mit Teilzeitstellen besetzen will, da eine 100%-Person haben will? Seine Drohung ist, dann bleibt die Stelle eben unbesetzt.

K
Kulum

01.03.2012 um 11:34 Uhr

Das die Kollegin sich die Stelle frei klagen bzw. auf Schadenersatz klagen kann weiß euer bockiger Chef aber schon?

P
Petrus

01.03.2012 um 11:36 Uhr

@kristina: Dann bleibt sie unbesetzt. Natürlich wird es dann auch keinerlei Überstunden mehr geben. Wenn die Arbeit dann nicht liegen bleiben soll, kann der Chef ja einen seiner leitenden Angestellten...

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