Externe Einstellung trotz internem Bedarf?
Hallo,
wir sind 20 Arbeitnehmer eines Verbandes mit mir als Einzelbetriebsrat. Eine Kollegin arbeitet zurzeit halbtags und würde gerne ihre Arbeitszeit aufstocken. Dies wäre grundsätzlich möglich, denn Arbeit ist bei uns genug da. Ich habe unserem GF hierzu sogar einen Vorschlag unterbreitet, den er - nach eigener Aussage - toll fand. Einen Tag nach unserem Gespräch hat mich eine andere Kollegin auf eine externe Stellenausschreibung auf 400,00-EUR-Basis für Studenten hingewiesen. Wie kann ich hier vorgehen? Ich habe ihm zwar mitgeteilt, dass er die Stelle nicht extern besetzen kann, da: a) eine interne Lösung möglich wäre b) keine interne Ausschreibung erfolgt ist c) der BR vorher nicht unterrichtet wurde
Die Konsequenz von der Geschichte ist, dass er nun den 400-EUR-Job intern ausgeschrieben hat. Natürlich wird sich intern keiner darauf bewerben. Mir ging es darum, die Arbeit in die Stelle von der Kollegin „reinzupacken“, die ihre Stunden aufstocken wollte.Gibt es denn keine Regelung, die besagt, dass man zunächst den eigenen Mitarbeitern die Möglichkeit geben soll, Stunden aufzustocken, bevor so eine Aushilfsstelle geschaffen wird? Die interne Stellenausschreibung hat er aber so „gepuscht“, dass hierfür die vorhandenen Qualifikationen nicht ausreichen. Dies ist aber ganz schöne widersprüchlich, denn einerseits soll es eine Aushilfsstelle sein, für die ein Student gesucht wird, andererseits werden Fähigkeiten verlangt, die ein Student nicht unbedingt mitbringt. Wie kann ich denn am besten vorgehen?
Community-Antworten (1)
30.03.2009 um 16:08 Uhr
Hallo Ika,
§ 9 TzBfG "Der AG hat einen teilzeitbeschäftigten AN, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitzeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, das dringende betrieblcihe Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderen teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen."
Hilft Dir das weiter?
MfG Angi1
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