BR-Mitglieder aufstocken - was ist wenn keiner möchte?!
Hallo zusammen,
wir haben 3 Betriebsratsmitglieder und werden wohl demnächst auf 5 Mitglieder aufstocken können.
Jetzt unser Problem: Wie sieht es denn aus, wenn wir keine 5 Leute zusammen bekommen? Ich bin Ersatzmitglied und unsere ordentlichen Mitglieder sind geteilter Meinung. Der eine sagt das es dann keinen Betriebsrat mehr gibt, der andere meint so lange die Beschlussfähigkeit gewährleistet ist, ist das kein Problem.
Wie ist es jetzt richtig? Benötige dringend Quellenangaben.
Vielen Dank im voraus
Community-Antworten (9)
24.06.2008 um 18:09 Uhr
@andrea schau für's Erste mal in den §§ 9, 11, 13, 21 BetrVG nach.
24.06.2008 um 18:15 Uhr
Hi,
was heisst demnächst aufstocken können.Um wieviel MA sind es denn mehr geworden gegenüber der letzten Wahl.
Und wieviele MA hattet ihr bei der Wahl
24.06.2008 um 22:32 Uhr
@uhu Vielen Dank für die Info. Ich denke in §11 BetrVG steht genau das was ich brauche. Heisst also, wenn wir keine 5 Leute zusammenbekommen, können wir die Arbeit auch weiterhin mit 3 Mitglieder wahrnehmen.
@docpille Wir hatten bei der letzten Wahl knapp unter 50. Inzwischen sind 2 eingestellt worden und bis zum Ende des Jahres folgen noch 2 weitere. Ich glaube wenn jetzt noch einer oder zwei dazu kommen dürften wir 51 wahlberechtigte sein. Müsste vor der nächsten Wahl natürlich noch einmal genau überprüft werden.
24.06.2008 um 23:26 Uhr
@andrea
das reicht aber noch nicht ... oder will der BR zurücktreten?
25.06.2008 um 00:05 Uhr
@paula Versteh ich nicht. Gem. §9 heisst es doch das bei 51 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern der Betriebsrat aus 5 Mitgliedern besteht. Die nächste Wahl ist erst nächstes Jahr und wenn wir bis dahin 51 wahlberechtigte sind, reicht es doch für 5 Betriebsratsmitglieder, oder nicht?!
25.06.2008 um 00:11 Uhr
@andrea, Die nächsten BR-Wahlen stehen in der Zeit vom 1. März 2010 bis 31. Mai 2010 an.
25.06.2008 um 00:18 Uhr
@pirat Stimmt, war meiner Zeit voraus.
25.06.2008 um 08:38 Uhr
Andrea.
"Aufstocken" geht mal gar nicht, wenn überaupt neu wählen, was aber bei euch auch nicht zutrifft.
Zitat: § 13 BetrVG:
(2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
- mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist,
Der letzte offiziele Wahltermin ist schon etwas mehr wie 24 Monate her. Und selbst wenn eure Wahl noch keine 24 Monate her sein sollte, gäbe es bei euch erst bei knapp unter 100 AN eine Neuwahl.
Bis zu den nächsten normalen Wahlen in 2010 bleibt euer 3er BR so bestehen wie er ist.
Grüßle.
25.06.2008 um 10:36 Uhr
@jpsonics Das habe ich doch auch geschrieben (wenn wir bis dahin) "Die nächste Wahl ist erst nächstes Jahr und wenn wir bis dahin 51 wahlberechtigte sind, reicht es doch für 5 Betriebsratsmitglieder, oder nicht?!"
Hatte mich nur mit dem Jahr vertan.
Verwandte Themen
Externe Einstellung trotz internem Bedarf?
Hallo, wir sind 20 Arbeitnehmer eines Verbandes mit mir als Einzelbetriebsrat. Eine Kollegin arbeitet zurzeit halbtags und würde gerne ihre Arbeitszeit aufstocken. Dies wäre grundsätzlich möglich,
Aufstocken auf 100%
Hallo, ne Frage: Eine Mitarbeiterin ( 60 % Vertrag, alleinerziehend, 1 Kind) möchte aufstocken auf 100%. In einer Zweigfiliale wird eine Stelle frei. Hat sie von vornherein ein Vorrecht auf die St
Nachträgliche Aufnahme von Nachrückern in den Betriebsrat - um den BR aufstocken zu können weil jetzt mehr AN im Betrieb?
Zum Zeitpunkt unserer Betriebsratswahl im Februar dieses Jahres waren wir 48 Wahlberechtigte Arbeitnehmer. Mittlerweile ist durch die Einstellung von weiteren Arbeitnehmern die Anzahl der Belegschaft
Anzahl der WA-Mitglieder erhöhen?
Kann die Anzahl der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses während der Amtszeit erhöht werden ? Folgende Sachlage: Zu Beginn der Amtszeit wurde die Anzahl der Mitglieder im WA vom GBR (auf Vorschla
Aussetzung von Beschlüssen bzw. ewiges Verschieben und bearbeiten eines Tagesordnungspunktes
Hallo, folgende Situation. Ich habe als BR-Ersatz-Mitglied vor 8 Wochen einen Antrag auf Abwahl des Vorsitzenden gestellt. Diesem Antrag wurde stattgegeben. "... stellt den Antrag auf Abwahl / Neuwahl