Hallo Kollegen,

wie sieht es mit der Mitbestimmung des Betriebsrates bei Arbeitnehmern im Bertrieb aus,
die auf Basis einer Arbeitnehmerüberlassung bei uns arbeiten?

Folgender Fall:
Ein Kollege, der einen Arbeitsvertrag bei einer Drittfirma hat, ist bei uns im IT Bereich beschäftig. Die Drittfirma ist bei Arbeitamt registrierter Verleiher mit Erlaubniss zur Arbeitnehmerüberlassung. Unsere Firma hat einen Vertrag mit der Drittfirma, dass der Kollege 40h / Woche in der IT arbeitet.

Der Kollege soll nun von den einen Bereich der IT in einen anderen versetzt werden, mit einer völlig anderen Arbeitstätigkeit.

Müssen wir, als Betriebsrat, hier nach unserer Mitbestimmung gefragt werden?

Viele Grüße,
Matthias