Verlängerung der Pausenzeit
Guten Tag, in unserem Betrieb gehen Gerüchte über eine eventuelle Verlängerung der Öffnungszeiten um. Diese sollen an ein großes Einkaufszentrum angepasst werden, dass an Freitagen und Samstagen bis 22 Uhr geöffnet hat. Nun hat jemand sich von der Filialleitung dazu geäußert, dass an diesen Tagen die Pausenzeiten von 1, 5 auf 4 Stunden verlängert werden sollen, damit ein Schichtbetrieb vermieden werden kann.
Ich selbst halte das für sehr problematisch, da wir viele Kollegen haben die lange Arbeitswege auf sich nehmen müssen und unsere schon jetzt lange Öffnungszeit (10 Uhr bis 19 Uhr 30) die Zeit für die Familie sehr einschränkt. Ich weiß, dass wir als Betriebsrat ein Mitspracherecht haben in diesem Punkt, aber wie kann man einen entsprechenden Antrag des Arbeitgebers ablehnen und das begründen?
Über Hilfe, Rat und Auskunft wäre ich sehr dankbar.
Community-Antworten (3)
15.09.2011 um 21:28 Uhr
Ihr habt nicht nur ein Mitspracherecht sondern ein Mitbestimmungsrecht. Das heißt, Ihr müsst Eure eigene Vorstellungen über eine Arbeitszeitregelung formulieren und diese den Vorstellungen des AG gegenüberstellen. Dann muss verhandelt werden - bis zur Einigung; notfalls mit der Einigungsstelle. (§ 87 BetrVG). Ohne Eure Zustimmung kann der AG keine neue Arbeitszeitregelung einführen.
Vielleicht besucht Ihr mal ein Seminar (zum Thema Betriebsvereinbarungen oder Umsetzung der Mitbestimmung)
15.09.2011 um 21:48 Uhr
Hallo,
wie sind denn die Arbeitsverträge bezüglich der Arbeitszeiten geregelt?
Grüße, Lernender
16.09.2011 um 10:36 Uhr
Die sind teilweise sehr unterschiedlich, vor allem bei den Angestellten mit längerer Betriebszugehörigkeit. Aber wir haben eine alte BV in der zu diesem Thema etwas stehen muss.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
PS: Das BV Seminar ist eine gute Idee! Ich halte Euch auf den laufenden.
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