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Mittagessen

B
BRDKM
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag, ich hoffe mir kann mit einem guten Rat geholfen werden. Gibt es eine Regelung was der Arbeitgeber für Möglichkeiten der Einnahme eines Mittagessens schaffen muß? Hintergrund: 2 Beschäftigte wollen aus gesundheitlichen Gründen sich ein eigenes Mittagessen in der betriebseigenen Kleinküche kochen.Voraussetzungen dafür im Moment aber eher schlecht, da Küche ohne Abzug und nicht dafür geplant - mehr oder weniger eine kleine Kaffeeküche! Nun stellen die betreffenden Kollegen un uns als BR die Frage was muß der Arbeitgeber leisten und was nicht!?

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Community-Antworten (4)

H
hamburgjung

15.09.2011 um 17:02 Uhr

Schaut mal in die Arbeitsstättenverordnung unter dem Punkt "Einrichtung" Da steht unter anderem:

Ein Bedarf für Vorrichtungen zum Anwärmen und zum Kühlen von Speisen und Getränken liegt vor, wenn keine Betriebskantine zur Verfügung steht, oder bei Arbeitnehmern, die durch ärztliches Attest nachweisen, dass sie eine bestimmte Diät einhalten müssen.

D
DrHouse

15.09.2011 um 17:29 Uhr

BRDKM,

wie lang ist denn Eure Mittagspause, dass sie beides schaffen(kochen u. essen)?

MfG Dr.House

M
Mainpower

15.09.2011 um 17:46 Uhr

Hallo, zum Aufwärmen und Kühlen! Also Mikrowelle und Kühlschrank reicht. Wie DrHouse schon bemerkte, zum Kochen und Essen dürfte die Mittagspause sowieso nicht reichen.

R
rkoch

15.09.2011 um 17:48 Uhr

Schaut mal in die Arbeitsstättenverordnung unter dem Punkt "Einrichtung"

Das steht nicht in der ArbStättV, sondern in der ASR 29/1-4...

Als Richlinie ist das kein erzwingbares Recht, sondern eben nur eine Richtschnur was zweckmäßig ist. Als BR kann man das als Basis nehmen für seine MBR nach §90 BetrVG. Aber mehr auch nicht. Erzwingbar ist da gar nichts.

Und wegen zwei Kollegen wird es schwierig den AG davon zu überzeugen das er da eine neue Küche einrichten soll......

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