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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Seminarpauschale Essen beinhaltet ?

K
Kigele
Nov 2016 bearbeitet

Hallo und schöne Weihnachten, kurz zum Inhalt: habe ende Nov. ein Sem bei der WAF "Betvg Teil 1" besucht. mein AG ist seit dem ziemlich säuerlich. warum auch immer. Heute( 24.12.) hatte er es aber ganz wichtig und teilte mir mit, dass bei den 45.- € Tagespauschale ( war Heimschläfer, um dem AG Kosten zu sparen) ein Mittagessen mit beinhaltet war und er sich ( da er ja 160,? € bezahlt hätte ) jetzt erlauben würde von mir für jedes Mittagessen 9,60 ( die lt. §40 Abs.1 Betr.VG nicht beinhaltet wären) da es drei waren, fordert er 28,80€. Frage : kann ich nun eine Reisekostenabrechnung mit verpflegungspauschale geltend machen?

10.81104

Community-Antworten (4)

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DonJohnson

24.12.2008 um 16:38 Uhr

schönes Weihnachtsgeschenk... Da will man Kosten sparen und dann sowas. Und das obwohl doch jeder weiß, dass der zweite Seminarabschnitt nach dem Seminar stattfindet. Bei der Anmeldung der WAF hattest du doch angekreuzt oib mit oder ohne Übernachtung. Die dann ausgewiesene und vom Arbeitgeber zu zahlende Pauschale muß er bezahlen. Du brauchst eh ncihts zurück zu bezahlen - wende dich bitte an die WAF, die helfen dir weiter. Zahle blos nichts!!! Und nächstes mal übernachtest du dort ;-)

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr an alle Mitstreiter...

DJ

R
Rosemariele

24.12.2008 um 18:01 Uhr

da hat waf aber eine etwas abweichende ausage. was stimmt denn jezt? letzter abschnit http://www.waf-seminar.de/content/kostenuebernahme/index_alt.php#4 aber man kan das dann bei der steuer als werbungskosten eintragen

K
Kopfschüttler

27.12.2008 um 09:32 Uhr

@Kigele undank ist der welten lohn, hoffe du merkst das sich "Heimschläfer" im Bezug auf Seminare nicht Bezahlt machen.

P
Peanuts

27.12.2008 um 11:31 Uhr

Die Frage kann mit den obigen Angaben doch überhaupt nicht korrekt beantwortet werden.

Man müsste wissen, ob es in diesem Betrieb eine Reisekostenrichtlinie gibt und was diese besagt. Des weiteren ist auch bei BRM der steuerliche Aspekt = Verpflegungspauschale zu berücksichtigen; ebenfalls geht mit der Fremdverpflegung auch bei BRM eine Haushaltsersparnis einher.

Was aber nicht geht, dass sich der AG diese strittigen 28,80 Euro bar zurück erstatten lässt, danach klingt es zumindest.

Aber wenn mir das Essen geschmeckt und die Woche gefallen hat, wäre es mir ein Vergnügen, meinem AG 30 Euronen auf den Tisch des Hauses zu blättern. Ein bisschen Trinkgeld für dessen Aufwand sollte schon drin sein ...

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