Erstellt am 14.09.2011 um 16:25 Uhr von Lernender
Hallo BrHamburg,
die Freistellung für die Schulung ist für das Br. Mitglied persönlich beschlossen, nicht für das Ersatzmitglied.
Ihr solltet mit dem Arbeitgeber reden ob ihr das neue Betriebsratsmitglied auch ohne weiteren Beschluss zur Fortbildung schicken könnt.
Grüße, Lernender
Erstellt am 14.09.2011 um 16:35 Uhr von BrHamburg
Hallo Lernender,
danke für deine Antwort. Jetzt wo ich es lese, kommt es mir auch bekannt vor. Bin gerade etwas überrollt worden durch den plötzlich Rücktritt...
Grüße
Erstellt am 14.09.2011 um 17:02 Uhr von DrHouse
BrHamburg,
ich würde nicht nur mit dem AG reden, sondern einen neuen Beschluss fassen und
dem AG zukommen lassen.
Ist das ein Inhouse-Seminar? Ist Euer BR in dieser Zeit handlungsfähig?
Es gibt AG, die sollen solche Situationen ausnutzen.....
MfG Dr.House
Erstellt am 14.09.2011 um 17:25 Uhr von BrHamburg
Hallo Dr.House,
ich habe unseren Arbeitgeber jetzt schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt und angefragt, ob das Ersatzmitglied auch ohne Beschluss am Seminar teilnehmen darf. Sollte er dagegen sein, werden wir auf der nächsten Sitzung die Teilnahme dieses Mitgliedes für ein BR 2-Seminar beschließen. Dieses jahr werden von dem Anbieter noch zwei weitere Termine angeboten (31.10. bis 04.11.2011 und 12.12. bis 16.12.2011), so dass es nicht erforderlich wäre deswegen eine außerordentliche Sitzung einzuberufen.
Es ist kein Inhouse-Seminar. Ich erfrage morgen ggf die Rücktrittskonditionen in so einem besonderen Fall...
Wir bleiben handlungsfähig... ich wüsste zumindest keinen Grund, warum wir jetzt handlungsunfähig sein sollten. Glücklicherweise haben wir dieses Ersatzmitglied, das nachrücken kann!!!
Viele Grüße
Erstellt am 14.09.2011 um 18:03 Uhr von Kurzarbeiter
...alle Mitglieder unseres Gremiums an einer 5-tägigen Schulung (BR 2)
Also, wer handelt dann ggf. für den BR. Denn es ist ja wohl BRV und Stv.BRV nicht im Hause. Also nur EBRM im Hause? Wenn ich AG wäre, würde ich in dieser Woche, also am Montagmorgen einen schwierigen kritoischen Fall ggf. fristlose Kündigung dem BR vorlegen. Ob dass dann die EBRM in den Fristen schaffen??
Habt ihr solches bedacht???
Erstellt am 14.09.2011 um 18:23 Uhr von BrHamburg
Hallo Kurzarbeiter,
das haben wir NICHT bedacht! Es sind je nachdem, ob das EBRM (das ja ab jetzt kein EBRM mehr ist, sondern ein vollwertiges BRM!!!) mit zum Seminar darf dann alle außer Haus.
Ich werde den Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen, dass er mich in dieser Woche nur mobil erreichen kann. Reicht das aus? Den AB des Büros kann ich von unterwegs abrufen...
Danke, für den Hinweis
Erstellt am 14.09.2011 um 19:37 Uhr von rainerw
Nu lass Dir mal nicht Bange machen nicht jeder AG ist gleich schlecht. Sollte euer neu BRM nicht mit dürfen kann er ja die Post vom AG entgegen nehmen. Du kannst dann mit ihm tele und ihr beruft außer Haus ne Sitzung ein.
Erstellt am 14.09.2011 um 19:43 Uhr von eveline
Der AG muss den BR nicht telefonisch kontaktieren. Er schiebt notfalls dem BR eine Sache unter der Tür durch bzw. drück den EBRM welches ja nachrückt in dieser Woche oder dem einzigen BRM es in die Hand.
Das der BR außer Haus ist, ist sein Problem. Er kann dann auch nicht einafach das Seminar abbrechen, denn es würden dann ja Stornokosten entstehen.
Hier hättet ihr euch einmal vor den Beschluss Gedanken machen sollen. Ihr häätet somit ein riesiges Problem bei Vorgängen.
Erstellt am 14.09.2011 um 21:12 Uhr von Kurzarbeiter
rainerw
außer Haus ja, aber nicht das Seminar ab/unterbrechen. Wenn es dann genügend EBRM gibt müssen diese ungeschulten/geübten dann dass schwierige Thema stemmen. Dann hilft auch nichts mit außer Haussitzung.
Wie kann sich ein BR insgesamt selbst Handlungsunfähig machen in dem er geschlossen außer Haus auf Seminar geht, oder soll man sagen er macht einen BR-Ausflug?
Erstellt am 14.09.2011 um 21:48 Uhr von rainerw
@eveline
dem letzten im Betrieb die Sachen zuschustern erwähnte ich ja bereits; soweit dieses nicht mit zum Semi fährt. Ansonsten kann der BR den AG auch auferlegen telefonischen Kontakt auf zu nehmen. Man bedenke immer der BR ist eigenständig handelnder Geschäftspartner des AG. Der BR ist nicht dem AG seiner Willkür oder Lust und Laune ausgesetzt. Möchte hier mal den AG vor Gericht sehen wenn es um eine fristlose Kündigung geht und der BR nachweisen kann, das dieser den AG aufgefordert hatte telefonischen Kontakt auf zu nehmen.
@kurzarbeiter
Ein Seminaranbieter der es nicht einbauen könnte ein BR Sitzung ins Programm BR 2 einzubauen..............hmmmmm, diesen würde ich nur einmal aufgesucht haben und dann nie wieder.
In dem BR und KBR Semi´s die ich hatte ist so etwas immer möglich gewesen, sowet wir es gebraucht hätten. Wir hatten in der Vergangenheit sogar schon Verhandlungen mit der GL,während eines KBR Semi´s, Den Seminarleiter voran als Verhandlungsführer und Mediator. Geht nicht, gibts nicht
Erstellt am 14.09.2011 um 22:26 Uhr von Kurzarbeiter
rainerw.. also klar kann ein Seminarer ein solches Thema einbauen. Aber nicht mit Echtdaten. Folglisch müsste der Semnarer sein Seminar unterbrechen bzw diese 5 müssten raus um eine Sitzung abzuhalten.
Bitte dieses dann auch nicht mit möglichen Themen zu Verhandlungen von BRn usw, vergleichen. Weiter hattet ihr wohl ein geschlossenes Inhouse Seminar, also nicht vergleichbar. Denn hier dürfte ja wohl zum einen nicht nur ein Seminar für diese 5 BRM stattfinden, dann wären die Themen/TOPS einer BR-Sitzung eben wegen der Nichtöffentlichkeit und des Datenschutzes so nicht, also in einem Seminar mit Dritten, zu behandeln
Weiter, kann kein AG verpflichtet werden und macht sich rechtlich auch nicht angreifbar oder gefährdet ggf. eine Maßnahme auch keine Kündigung, wenn ein Br sich selbst Handlungsunfähig macht in dieser Art. Auch MUSS KEIN AG eine Br in einem solchen Fall per Telefon informieren oder beteiligen.
Es muss weiter ja nicht nur um das Thema Kündigung gehen. Es können ja alle Themen sein, welche ein AG gerne umgesetzt hätte und es ihm dann sehr gut passt, wenn der BR die Fristen nicht einhalten kann oder er nur nicht so erfahrene hat welche es nicht optimal können.
Erstellt am 14.09.2011 um 22:43 Uhr von rainerw
@Kurzarbeiter
Als Smileiter ist es kein Problem während der Gruppenarbeit eine Gruppe so zusammen zu setzen das alle aus einem Werk in einer Gruppe sind, dann währe es auch innerhalb der Gruppe möglich mit Echtzeitdaten zu arbeiten, ganz gleich welches Thema
Erstellt am 15.09.2011 um 00:24 Uhr von DrHouse
BRHamburg,
siehst Du, das ist es was ich gemeint habe mit " handlungsunfähigem BR".
Ihr hättet ja nicht einmal mehr Ersatzmitglieder im Haus.
Plant das nächste mal die Seminare besser und es gibt solche Probleme nicht.
MfG
Erstellt am 15.09.2011 um 07:15 Uhr von BrHamburg
Guten morgen und vielen Dank für die rege Beteiligung an meiner Frage!
Es war in der Tat gar nicht geplant, dass alle 5 an diesem Seminar teilnehmen. Ursprünglich waren es nur 3. Doch weil das BR 3 meiner Kollegin und mir wegen mangelder Anmeldung und uns eine Umbuchung auf BR 2 angeboten wurde, da haben wir es kurzerhand angenommen und uns zugegebenermaßen keine Gedanken über mögliche Konsequenzen gemacht.
Unser Chef lässt ab und zu zwar gern mal den Obermacker raushängen, aber wirklich schlecht ist er nicht. So dass ich es auch in Erwägung gezogen hätte, dass er unser Seminar ausnutzt, um uns in die Pfanne zu hauen...
Zudem ist das Seminar in Hamburg. Es ließe sich also einrichten täglich vor oder nach dem Seminar ins BR-Büro zu gehen und nach Post únd eMails zu schauen, denn den AB kann ich von unterwegs abrufen.
Desweiteren werde ich den AG schriftlich darüber in Kenntnis setzen, dass er mich mobil erreichen kann, aber ich erwarte nichts in dieser Woche. Es würde mich tatsächlich wundern.
Totzdem reichte die Situation gestern aus, um darüber nachzudenken und die nächsten Seminare anders zu planen. Danke also dafür :)
Viele Grüße und einen schönen Tag!
Erstellt am 15.09.2011 um 09:12 Uhr von gironimo
Nur so nebenbei bemerkt: Immer wenn es um Verwaltung und Abläufe des BR geht, wird hier wild diskutiert.
Solange ein Ersatzmitgleid im Haus ist, das ja im Falle der Verhinderung zum BR-Mitglied wird, hat der AG auch eine Möglichkeit den BR im Betrieb zu erreichen. Dieses Ersatzmitglied kann - ohne in juristische Schieflage zu geraten - den BRV im Seminar informieren und eine Sitzung ist auch in der Mittagspause des Seminars möglich.
Eine Handlungsfunfähigkeit sehe ich nicht. Und ehrlich gesagt - im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit kann man auch erwarten, dass der AG sich gleich telefonisch meldet wenn der "Kittel brennt".
Erstellt am 15.09.2011 um 10:01 Uhr von DrHouse
gironimo,
kann....heißt hier das Zauberwort.
Erstellt am 15.09.2011 um 16:17 Uhr von BrHamburg
...um das Thema meinerseits zu beenden. Folgedes ist jetzt die Situation:
Das Ersatzmitglied dürfte auch ohne Beschluss am Seminar teilnehmen, weil es aber eine totale Umstrukturierung des Dienstplanes in der betroffenen Kita bedeuten würde und die Notwendigkeit der Teilnahme nicht gegeben ist, weil dieses jahr noch zwei weitere seminare BR 2 angeboten werden... habe ich mich mit dem AG heute morgen telefonisch (er rief mich an) darauf geeinigt, dass das EBRM an seinem Arbeitsplatz zugegen ist.
Desweiteren habe ich den AG darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich die ganze nächste Woche nur mobil zu erreichen bin. Da er heute morgen diesen Weg direkt genutzt hat, gehe ich davon aus, dass er es auch in der komenden Woche so handhaben wird. Zudem ich mit meiner Stellvertretung besprochen habe, dass wir am Mo, Mi und Fr vor oder nach dem seminar ins Büro fahren werden, um nach Post und Mails zu schauen... Und da es keine Eintagesfristen gibt (zumindest sind mir keine bekannt), haben wir dann genug Zeit, um zu reagieren.
Schön zu wissen, dass hier auf jeden Fall Denkanstöße ud Anregungen zu finden sind :)
Auf einen weiterhin regen Austausch und liebe Grüße