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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Während Krankheit Job/Schreibtisch weggenommen

Z
Zicke
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich benötige für eine kranke Kollegin einen Rat. Die Kollegin ist vier volle Monate krank. Gestern nun sollte ich als BR zuschauen, als ihr Schreibtisch abgeräumt wurde, damit die neue Kollegin im Team einen AP hat. Alle privaten Sachen wurden in einer Kiste verstaut und in den Schrank gestellt. Die an einem Burnout erkrankte Kollegin wird voraussichtlich im September wieder arbeiten. Ihr (alter) Chef hat im Team verkündet, sie würde an dem Schreibtisch und in dem Team nicht wieder arbeiten, wenn sie zurück wäre. Heißt das nun, das ihr die Personalabteilung einen neuen Job/eine neue Aufgabe geben MUSS ??? Wenn sie "nichts" zu tun hat, ist sie in unserem Betrieb ganz schnell eine Kandidatin für Kurzarbeit, das will ich ihr unter allen Umständen ersparen. Abgesehen davon, das ihr alter Chef über keinerlei Soziale Kompetenz verfügt und ich das ganze Verhalten in der Sache seitens Firma mehr als seltsam finde, frage ich mich, was für Möglichkeiten meine Kollegin nach Rückkehr aus der Krankheit hat. Dringend Info erbeten. VIELEN Dank vorab !!!!

13.82307

Community-Antworten (7)

B
bubie

22.07.2010 um 10:11 Uhr

nach der krankheit hat man das recht wieder vertragsgerecht beschäftigt zu werden, hier hilft ein blick in den arbeitsvertrag. auf einen niederwertigen arbeitsplatz muss man sich nicht setzen lassen, auch wenn die bezahlung die gleiche wäre.

der arbeitgeber kann die position bei langer krankheit oder wenn nicht abzusehen ist, wann jemand wieder kommt, neu besetzen, denn die arbeit muss ja gemacht werden.

der betriebsrat ist mit im boot, wenn für die kollegin ein arbeitsplatz zur verfügung gestellt wird, wo eine versetzung durch einen anderen kollegen notwendig wird.

auch kann der ag den nachfolge-mitarbeiter der kollegin kündigen.

wenn ich aber als betriebsrat schon weiß, dass die kollegin im september wieder kommt, dann schau ich doch nicht zu wie der schreibtisch geräumt wird. man kann auch eine befristete oder zeitarbeitskraft derweil an die stelle setzen..

mfg bubie

R
rkoch

22.07.2010 um 10:14 Uhr

Heißt das nun, das ihr die Personalabteilung einen neuen Job/eine neue Aufgabe geben MUSS ???

Die Kollegin hat natürlich immer noch einen Arbeitsvertrag mit Eurer Firma (außer das Arbeitsverhältnis wurde/wird gekündigt -> §102 BetrVG), also muss der AG sie auch wieder beschäftigen (oder ihr den Lohn zahlen obwohl er keine Beschäftigung für sie hat).

Wenn er sie nach der Krankheit aber an einem anderen Arbeitsplatz beschäftigen will, ist aus Sicht des BR zu prüfen ob das eine Versetzung ist -> §95 und §99 BetrVG. Dabei insbesondere Widerspruchsgrund "Benachteiligung der Kollegin durch Versetzung an einen von Kurzarbeit bedrohten Arbeitsplatz / Gefahr der Kündigung", wobei man die eigentliche Begründung nach der betrieblichen Situation ausformulieren muss. Des weiteren: WER besetzt denn aktuell den Arbeitsplatz, wenn er jetzt geräumt wird? Ebenfalls Versetzung? Neueinstellung? -> Beteiligung BR nach §99 Widerspruchsgrund: "Andere AN benachteiligt", sofern die Versetzung, Einstellung nicht nur zur Vertretung erfolgt. Da hat der BR durchaus Möglichkeiten.

Aus Sicht der Kollegin ist noch zu prüfen, ob der AG überhaupt dazu berechtigt ist sie zu versetzen (Arbeitsvertrag ggf. mit Vertrauensschutz). Falls nicht -> Klage vor dem AG, wobei das wahrscheinlich bei einer derart vorbelasteten Dame i.d.R. eine dumme Idee ist.

K
KEtzer

22.07.2010 um 16:55 Uhr

=> wenn ich aber als betriebsrat schon weiß, dass die kollegin im september wieder kommt, dann schau ich doch nicht zu wie der schreibtisch geräumt wird

Die Betroffene hat sicher Anspruch auf vertragsmaessige Weiterbeschaeftigung: ob sich hieraus aber ein einklagbarer und durchsetzbarer Anspruch auf einen bestimmten Schreibtisch in einem bestimmten Raum herleiten laesst, vermag hier niemand zu beurteilen. Je nach dem, wie weit der Taetigkeitsbereich im Arbeitsvertrag gefasst ist, handelt es sich bei der Zuweisung anderer Taetigkeiten nicht um eine Versetzung. Ist sie z.B. "kaufmaennische Angestellte", duerfte die Zuweisung aller kaufmaennischen Taetigkeiten darunter fallen.

Z
Zicke

22.07.2010 um 20:01 Uhr

Hallo zusammen,

vielen Dank schon mal für die Antworten und Tips.

Das hilft mir weiter.

R
rainerw

22.07.2010 um 21:14 Uhr

Bei allem hin und her sollte man aber auch bedenken das es sich hier auch um ein wirtschaftsunternehmen handelt und Geld erwirtschaften muß. Von daher finde ich es eine korrekte Handlung vom AG das er jemanden Vom BR dabei holt um den Schreibtisch räumen zu können, damit dieser auch erstmal wieder besetzt werden kann.

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Petrus

23.07.2010 um 11:22 Uhr

@rainer: Damit hätte vermutlich auch niemand ein Problem, wenn dieses "erstmal wieder besetzen" vorübergehend als Krankheitsvertretung wäre. Nur soll das ja von Dauer sein: "Ihr (alter) Chef hat im Team verkündet, sie würde an dem Schreibtisch und in dem Team nicht wieder arbeiten, wenn sie zurück wäre." Das ist das eigentliche Problem.

R
rainerw

23.07.2010 um 11:58 Uhr

@Petrus Verkünden könnte er es auch wenn sie noch oder wieder an dem Schreibtisch sitzt. Burnout ist i.d.R. keine Kurzerkrankung, und nach den Kriterien des BEM sollte eine Wiedereingliederung schon am alten Arbeitsplatz wieder stattfinden. Hier liegt es dan an dem BR darauf zu achten das dies auch so passiert.

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