Nach fast 1 Jahr Krankheit kommt eine Kollegin zurück.
Ihren Arbeitsplatz gibt es nicht mehr, da an eine Fremdfirma vergeben.
Die Kollegin wird jetzt zur Wiederingliederung an einen einzigen freien Arbeitsplatz
unterwiesen.
Diesen soll sie nach der erfolgreichen Wiederingliederung auch behalten.
Nur das dieser vier Lohngruppen unter ihrem vorherigen liegt.
Allerdings wurde ihr eine einjährige Lohnsicherung zugesichert.
Beginnend nach der Wiedereingliederung.
Die Kollegin ist seit 18 Jahren in Vollzeit beschäftigt, die letzten 15 Jahre mit Lohngruppe 7.
Bedarf es jetzt einer Änderungskündigung ?
Oder soll die Kollegin die Umgruppierung einfach hinnehmen ?
Wenn nicht, wann soll sie dagegen vorgehen ?
Nach Beendigung der Lohnsicherung oder nach Beendigung der Wiedereingliederung ?
Im übrigen wurde einer anderen Kollegin, deren Arbeitsplatz auch weggefallen ist, ein viel höherer Posten angeboten. Diesen besetzt sie aber schon seit 8 Monaten.
(Die andere war ja krank) Obwohl sie erst seit 6 Jahren im Betrieb tätig war.
Ausserdem haben beide die gleichen Vorraussetzungen für den neuen Posten.
Einen Aushang über die Stelle hat es nicht gegeben.
Die (Kranke) Kollegin erwägt Klage einzureichen, da ihr dieser Job nach Sozialauswahl zugestanden hätte.
Was tun ?