Hallo wir sind ein Betrieb mit 600 Beschäftigten und mit gültigem Tarifvertrag. Es wurden nun viele Höhergruppierung und auch Umgruppierungen im Betrieb vorgenommen. Allerdings ohne die Zustimmung des BR einzuholen. Wir gönnen jedem das Geld nur würden wir gerne auch nach Betrvg verfahren.

§ 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
(1) In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben; er hat dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen.

Dort steht ja definitiv auch bei Umgruppierungen ist der BR in der Mitbestimmungspflicht.
Oder sehe ich das verkehrt?

Die Maßnahme wurde nämlich schon durchgeführt.

Gruß

Schlappes