Erstellt am 08.09.2011 um 13:03 Uhr von charlot
Elisabeth ?? Bist Du BR oder in welcher Funktio diese Frage? Denn so Recht wird man aus dem nicht schlau!
...Der BR hat dieser Vertragsverlängerung nicht zugestimmt, also bist Du eines der BRM das hier nicht zugestimmt hat?
Der AG kann den ArbV unterschreiben. Somit hätte der AN einen gültigen ArbV und der BR müsste ggf. per Beschluss die Beschäftigung bis zum Abschluss der MB ggf. auch durch Zustimmungsersetzung angreifen.
Erstellt am 08.09.2011 um 13:41 Uhr von Lernender
Hallo Elisabeth,
Anhörungsfrist eine Woche, vorher müsst Ihr nicht Reagieren. Ich kann mir Vorstellen, dass euer Arbeitgeber den Mitarbeiter über die Befristung hinaus beschäftigt. Falls ihr dann nicht zustimmt, hat der Mitarbeiter die Chance zu klagen. Ich kann euch verstehen , dass ihr Probleme habt dem Arbeitsvertrag zuzustimmen wenn gleichzeitig andere Verträge nicht verlängert oder entfristet werden. Dies kann nur leider auf Kosten des Mitarbeiters gehen der ein Vertragsangebot hat. Möglicherweise verzichtet euer Arbeitgeber auf die Einstellung und ihr als Betriebsrat habt den schwarzen Peter.
Grüße, Lernender
Erstellt am 08.09.2011 um 13:51 Uhr von MonaLisa
@ Elisabeth,
das einzige was ihr - ziemlich sicher - erreicht habt ist, dass statt den 3 Kollegen die nicht weiterhin befristet/übernommen wurden - nun 4 keinen Job mehr haben!
Du sagst selbst "soll unterschrieben werden", der AG hat also nicht und ihr seid auch noch dagegen............
Solange der AG nichts schriftlich macht, hat der/die Kollegen keine Chance! Bei Befristungen hat nun mal der AG die besseren Karten!
Erstellt am 08.09.2011 um 14:40 Uhr von Ulrik
Warum seid ihr denn bitte schön dagegen??
Es gibt offensichtlich vier AN, deren Verträge auslaufen. Einer soll verlängert werden, drei nicht. Und der BR sagt nein??
Spielen da Persönlichkeiten mit rein??
Die fachliche Eignung ist kein Kriterium, das der BR zu überprüfen hat.
Erstellt am 08.09.2011 um 15:42 Uhr von Uhuneu
mich würde mal interessieren, mit welchem der 6 Gründe nach § 99 Abs. 2 BetrVG ihr die Zustimmung verweigert habt...;
wenn die Kollegin morgen zur Arbeit erscheint und euer AG sie nicht heimschickt, dann ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet worden; wenn ihr dann dagegen noch was unternehmt, gehört ihr boykottiert
Erstellt am 08.09.2011 um 17:02 Uhr von Tanzbär
Da kann man nur mit dem Kopf schütteln, ein BR versaut einer Kollegin die Entfristung .
Was habt ihr denn da zum Frühstück geraucht?
Einer von 4 kann/soll weiterbeschäftigt werden. Wenn das jetzt schief geht, möchte ich nicht in eurer Haut stecken.
Ganz nebenbei interessieren mich auch mal die Gründe ,ach §99, die ihr da angeführt habt.