Erstellt am 31.03.2011 um 10:57 Uhr von Ulrik
Hallo,
der AG ist generell frei, was die Befristung von Stellen angeht.
Und ja, er kann auch diesem Kollegen wieder einen befristeten Vertrag geben, sofern er die entsprechenden Bedingungen beachtet.
Er kann den Vertrag nicht ohne Grund befristen, es muß also ein Sachgrund her, damit die Befristung auch rechtlichen Bestand hat.
Als BR habt ihr zum Einen bei der Einstellung eh kein MBR bezüglich der Rechtsinhalte der Arbeitsverträge, siehe hierzu Wedde § 14 TzBFrG, Rn 22.
Zum Anderen würde ich als BR, wenn der AG hier einen Fehler macht, schön die Klappe halten, denn damit hat der AN die Möglichkeit, im Zweifelsfall seine Unbefristung per Gericht zu fordern.
Erstellt am 31.03.2011 um 11:00 Uhr von nicoline
Tommylein,
*Die GL möchte dies auch, allerdings nur mit einem 2Jahres Vertrag.
Meine Frage: Kann die GL auf einen 2Jahres Vertrag bestehen obwohl die Stelle ja vorher auch nicht begrenzt war?*
Ja, das kann die GL!
*Ist er nicht autom. unbefristet, da ja schon einmal ein befristeter Vertrag ohne begründung??*
Wenn jetzt ein AV mit sachlicher Begründung abgeschlossen wird, ist die erneute Befristung möglich.
Automatisch hätte er aber keinen unbefristeten AV wenn nochmals ohne Sachgrund befristet wird, das muss der Beschäftigte gerichtlich feststellen lassen. Wenn also nochmals ohne Sachgrund befristet wird, sollte der BR auf jeden Fall der Einstellung zustimmen, der AN den AV unterschreiben und am Ende der Befristung sieht der AG seinen Fehler entweder ein, oder der MA klagt.
Erstellt am 31.03.2011 um 11:13 Uhr von tommylein
Danke für die schnellen Antworten.
Aber...... was ist eine sachliche Begründung, und muss sie schriftlich im Vertrag stehen?
Erstellt am 31.03.2011 um 11:31 Uhr von Ulrik
Ein Sachgrund für eine Befristung ist eine Begründung, warum der Vertrag nur für x jahre oder Monate geschlossen wird. Das kann eine Vertretung für den Mutterschutz sein, eine Krankheitsvertretung, das kann mit einer Projektlaufzeit zusammenhängen, etc...
Sie muß nicht schriftlich im Vertrag stehen, sie kann auch mündlich gegeben werden, allerdings ist dann die Frage, ob der AG das nachweisen kann, wenn es zu einer Klage kommen solle.