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Zeitverträge - dritter befristeter Vertrag?

S
Susanne
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, Frage: Zeitvertrag für einen Mitarbeiter wurde abgeschlossen zunächst einmal für zwei Monate, danach ein weiterer befristeter Vertrag für 12 Monate, jetzt soll ein dritter befristeter Vertrag für neun Monate abgeschlossen werden, insgesamt für 23 1/2 Monate. Abschlußzeitraum ist von Oktober 2005 - April 2008 mit Unterbrechungen. Ist dies zulässig? M.E. dürfte die Verlängerung über 9 Monate nicht sein, es müßte bereits ein unbefristeter Vertrag abgeschlossen werden. Es ist ein wenig kniffeli, deshalb um so mehr vielen Dank für Eure Antwort.

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Community-Antworten (4)

H
haui

28.03.2007 um 14:42 Uhr

hallo susanne, eine befristung ist ohne sachgrund für max. 2 jahre möglich. liegt ein befristungsgrund vor z.b. elternzeit kann auch länger befristet werden. gruß haui

A
Angi1

28.03.2007 um 15:03 Uhr

Hallo Susanne,

was heißt "mit Unterbrechungen" ?

Befristete Zeitverträge dürfen mit dreimaliger Verlängerung für insgesamt 2 Jahre abgeschlossen werden, aber ohne Unterbrechung. War eine Unterbrechung kann erneute Befristung nur noch mit Sachgrund vorgenommen werden.

MfG Angi1

D
didius

28.03.2007 um 18:11 Uhr

@angi 1 So ist es. Nachzulesen im Teilzeit und Befristungsgesetz § 14 Abs.2. Der Arbeitnehmer ist somit unbefristet eingestellt. Sollte der AG den befristeten Vertrag nicht verlängern, kann nach Ablauf des Berfisteten Zeitvertrages auf eine unbefristete Beschäftigung geklagt werden. Die hier einzuhaltende Frist beträgt drei Wochen nach Ablauf der Befristung

K
Kölner

28.03.2007 um 19:06 Uhr

@didius Aber ein Arbeitsgericht prüft nur die letzte Befristung! Und wir wissen auch nicht ob nicht schon immer ein Sachgrund bestanden hat! Dmenach kann der AG dieses Spiel weiterspielen, wenn ein AN weiterspielen will!

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