Konstituierung des GBR
Wahl des GBR Vorsitzenden und des Stellvertreters: Darf der vorgeschlagene Kandidat mit abstimmen? Wenn nein, muß ja bei der Konstituierung ein Nachrücker prinzipiell geladen werden, oder? Dann muß, um die Gewichtung zu halten, jede Gruppe einen Nachrücker dabei haben, oder sehe ich das falsch?
Community-Antworten (7)
07.09.2011 um 21:32 Uhr
Darf der vorgeschlagene Kandidat mit abstimmen? JA!!! Und sollte vielleicht auch, denn dann hat er auf alle Fälle diese 1 Stimme.
Ist genau wie örtl. auch!
07.09.2011 um 22:03 Uhr
@Golfer, nun stell dir das mal das Szenario vor: jede Gruppe braucht (lt. deiner Vermutung!) einen Nachrücker um Stimmen abgeben zu können. Das Chaos wäre komplett!
Natürlich wählt der Kandidat mit seiner Stimme mit.
07.09.2011 um 22:10 Uhr
Danke für die Antworten, wo steht das??? Ich kann einfach nichts finden und muß am Montag zur GBR Konstituierung einladen. Ich will da nichts falsch machen, da ich nicht weiß was alles abläuft.
07.09.2011 um 22:15 Uhr
Golfer, Du wirst nichts finden, wo so etwas steht. Das würde nur da stehen, wenn es so wäre, dass er NICHT mit abstimmen darf! Hast Du Dich bei der BR Wahl nicht gewählt, bzw. nicht die Liste gewählt, auf der Du gestanden hast????????????????????
07.09.2011 um 22:19 Uhr
Der Gesamtbetriebsrat wählt AUS SEINER MITTE einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter (§ 26 Abs. 1 i. V. m. § 51 Abs. 1 BetrVG).
07.09.2011 um 22:23 Uhr
blackseven und, was sagt dieser Satz darüber aus, ob der zur Wahl vorgeschlagene mit abstimmen darf?
Golfer, wie lief das eigentlich bei Eurer Wahl des örtlichen BRV??
07.09.2011 um 22:24 Uhr
@Golfer, "Es besteht kein Grund, die Konstituierung der GBR anders als die der BR zu behandeln" § 47 BetrVG, Däubler, 3. Konstituierung Rd.Nr. 23a - und nun den § 26 BetrVG, Däubler, 2. Wahl studieren........
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