Erstellt am 07.09.2011 um 19:32 Uhr von Kurzarbeiter
Darf der vorgeschlagene Kandidat mit abstimmen?
JA!!! Und sollte vielleicht auch, denn dann hat er auf alle Fälle diese 1 Stimme.
Ist genau wie örtl. auch!
Erstellt am 07.09.2011 um 20:03 Uhr von MonaLisa
@Golfer,
nun stell dir das mal das Szenario vor: jede Gruppe braucht (lt. deiner Vermutung!) einen Nachrücker um Stimmen abgeben zu können. Das Chaos wäre komplett!
Natürlich wählt der Kandidat mit seiner Stimme mit.
Erstellt am 07.09.2011 um 20:10 Uhr von Golfer
Danke für die Antworten, wo steht das??? Ich kann einfach nichts finden und muß am Montag zur GBR Konstituierung einladen. Ich will da nichts falsch machen, da ich nicht weiß was alles abläuft.
Erstellt am 07.09.2011 um 20:15 Uhr von nicoline
Golfer,
Du wirst nichts finden, wo so etwas steht. Das würde nur da stehen, wenn es so wäre, dass er NICHT mit abstimmen darf!
Hast Du Dich bei der BR Wahl nicht gewählt, bzw. nicht die Liste gewählt, auf der Du gestanden hast????????????????????
Erstellt am 07.09.2011 um 20:19 Uhr von blackseven
Der Gesamtbetriebsrat wählt *AUS SEINER MITTE* einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter (§ 26 Abs. 1 i. V. m. § 51 Abs. 1 BetrVG).
Erstellt am 07.09.2011 um 20:23 Uhr von nicoline
blackseven
und, was sagt dieser Satz darüber aus, ob der zur Wahl vorgeschlagene mit abstimmen darf?
Golfer,
wie lief das eigentlich bei Eurer Wahl des örtlichen BRV??
Erstellt am 07.09.2011 um 20:24 Uhr von MonaLisa
@Golfer,
"Es besteht kein Grund, die Konstituierung der GBR anders als die der BR zu behandeln"
§ 47 BetrVG, Däubler, 3. Konstituierung
Rd.Nr. 23a - und nun den § 26 BetrVG, Däubler, 2. Wahl studieren........