Erstellt am 07.09.2011 um 15:23 Uhr von Ulrik
Wenn ihr nicht gleich mit einem Streit kommen wollt, würde ich die GL mal fragen, warum euch die Informationen vorenthalten werden.
Auf welche Quelle wird sich hier bezogen.
Und dann den GL mit euren Rechten konfrontieren (§80 BrtVG, insbes. Absatz 2)
Erstellt am 07.09.2011 um 18:04 Uhr von gironimo
Ist den die "drohende" Kündigung vom Tisch? Wurde die drohende Kündigung mit betriebswirtschaftlichen Aspekten begründet??
Über die Persolplanung muss der AG doch ohnehin mit Euch im Detail sprechen (§ 92 BetrVG) und da heißt es ja auch "an Hand von Unterlagen". Dieser § wird immer gerne vom Arbeitgeber übersehen. Vielleicht sprecht Ihr ihn mal auf den § 92 an.
Erstellt am 07.09.2011 um 18:11 Uhr von Lotte
Ingmar,
Anspruch auf einen Wirtschaftsausschuss besteht nicht?