W.A.F. LogoSeminare

Informationen

I
Ingmar
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben von der GL folgende Informationen abgefordert. Betriebswirtschaftliche Auswertung einer Abteilung, Inventarliste für eine bestimmten Monat, Ist-Dienstpläne.

Wurde uns verweigert.

Hintergrund dafür war eine drohende Kündigung für den Küchenchef.

Welche Schritte können wir tun, um unsere Forderung durchzusetzen?

Wir möchten jedoch vorerst mit der GL im Gespräch bleiben und nicht unbedingt gleich den großen Streit beginnen.

1.09503

Community-Antworten (3)

U
Ulrik

07.09.2011 um 17:23 Uhr

Wenn ihr nicht gleich mit einem Streit kommen wollt, würde ich die GL mal fragen, warum euch die Informationen vorenthalten werden. Auf welche Quelle wird sich hier bezogen. Und dann den GL mit euren Rechten konfrontieren (§80 BrtVG, insbes. Absatz 2)

G
gironimo

07.09.2011 um 20:04 Uhr

Ist den die "drohende" Kündigung vom Tisch? Wurde die drohende Kündigung mit betriebswirtschaftlichen Aspekten begründet??

Über die Persolplanung muss der AG doch ohnehin mit Euch im Detail sprechen (§ 92 BetrVG) und da heißt es ja auch "an Hand von Unterlagen". Dieser § wird immer gerne vom Arbeitgeber übersehen. Vielleicht sprecht Ihr ihn mal auf den § 92 an.

L
Lotte

07.09.2011 um 20:11 Uhr

Ingmar, Anspruch auf einen Wirtschaftsausschuss besteht nicht?

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Jahresabschluss - wenig Informationen vorab, Erläuterungen ausschließlich mündlich

Älter

Hallo liebe BR/WA-Kollegen, ich bräuchte mal ein bisschen Meinungsinput von euch. Bin seit kurzem im WA, der vorher quasi nur auf dem Papier existiert hat. Habe mir das ehrgeizige Ziel gesetzt, dies

Abmahnung eines Betriebratsmitglieds, Missachtung von Informationsrechten des BR

Älter

Hallo zusammen, bei meinem Arbeitgeber ist schon seit geraumer Zeit der Neubau eines Gebäudes im Gespäch. Erstmals kam das Thema 2017 auf. Wirkliche Planungsaktivitäten haben aber nicht stattgefunden.

vertrauliche Informationen

Älter

Hallo, kurzer Sachverhalt: in unserem Gremium sind elf BR. Der Stellvertretende Vorsitzende hat nun Informationen der Geschäftsleitung erhalten, unter der Maßgabe "Verschwiegenheitspflicht". Er weig

Fehlverhalten eines BR-Mitglieds (Verstoss gegen Schweigepflicht)- wie bekommen wir diesen Missstand in den Griff?

Älter

Hallo Forum! Wir haben sein einiger Zeit ein Problem mit einem bestimmten BR-Mitglied, welches sich nicht an die Schweigpflicht des BR hält. Er war bereits im letzten BR Mitglied und dort gab es di

Mitbestimmung nein Danke sagt der Arbeitgeber - Ist das eher die Ausnahme, oder ist das in anderen Betrieben auch so?

Älter

Hallo Kollegen, unser Arbeitgeber hält leider gar nichts von betrieblicher Mitbestimmung. Als Betriebsrat sind wir eigentlich von allen wichtigen Informationen abgeschnitten. Nach Meinung des